Das Grundkonzept bleibt dasselbe:
- Zuerst sind Präventionsmaßnahmen zu setzen
- Im zweiten Schritt sind Eingriffe in den Lebensraum (z.B. Entfernung von Dämmen) erlaubt
- Erst im dritten Schritt wird durch Fang oder Entnahme in die Population eingegriffen. Diese Entnahme ist nur von 1. September bis 31. März erlaubt. Die Entnahmehöchstzahl beträgt 66 Tiere pro Jahr.
- Die Verordnung gilt in ganz Kärnten, außer in Europaschutzgebieten, Naturschutzgebieten, National- und Biosphärenparks.
Bejagung von Auer- und Birkhahn wird verlängert
Ebenfalls per Verordnung festgelegt wurden die Jagdzeiten und -kontingente für den Auer- und Birkhahn. Die Bejagung darf jeweils nur in der Zeit von 10. bis 31. Mai 2023 erfolgen. Beim Auerhahn wurde ein Kontingent von 116 Stück pro Jahr, beim Birkhahn ein Kontingent von 249 Tieren pro Jahr freigegeben. Um den Erhaltungszustand nicht zu beeinträchtigen hat die Kärntner Jägerschaft weiterhin ein Monitoring über die Bestandsentwicklung durchzuführen.