Verordnung verlängert

Starker Biber-Zuwachs: Tiere dürfen in Ausnahme­fällen bejagt werden

Kärnten -

Weiterhin soll es eine Eingriffsmöglichkeiten in die steigende Biber-Population in Kärnten geben. Die entsprechende Verordnung wurde in der Regierungssitzung am 10. März 2023 für weitere zwei Jahre neu erlassen.


Steigende Konfliktsituationen aufgrund dicht besiedelter Biber-Reviere machen es erforderlich, im Einzelfall einzugreifen. Darum hat die Kärntner Landesregierung 2021 erstmals eine Biber-Verordnung erlassen. „Der dafür entwickelte Stufenplan hat sich bewährt und soll daher auch fortgeführt werden“, sagt Landesrat Martin Gruber (ÖVP). Am Freitag, dem 10. März 2023, wurde die Verlängerung der Verordnung für weitere zwei Jahre beschlossen.

Das Grundkonzept bleibt dasselbe:

  • Zuerst sind Präventionsmaßnahmen zu setzen
  • Im zweiten Schritt sind Eingriffe in den Lebensraum (z.B. Entfernung von Dämmen) erlaubt
  • Erst im dritten Schritt wird durch Fang oder Entnahme in die Population eingegriffen. Diese Entnahme ist nur von 1. September bis 31. März erlaubt. Die Entnahmehöchstzahl beträgt 66 Tiere pro Jahr.
  • Die Verordnung gilt in ganz Kärnten, außer in Europaschutzgebieten, Naturschutzgebieten, National- und Biosphärenparks.

Bejagung von Auer- und Birkhahn wird verlängert

Ebenfalls per Verordnung festgelegt wurden die Jagdzeiten und -kontingente für den Auer- und Birkhahn. Die Bejagung darf jeweils nur in der Zeit von 10. bis 31. Mai 2023 erfolgen. Beim Auerhahn wurde ein Kontingent von 116 Stück pro Jahr, beim Birkhahn ein Kontingent von 249 Tieren pro Jahr freigegeben. Um den Erhaltungszustand nicht zu beeinträchtigen hat die Kärntner Jägerschaft weiterhin ein Monitoring über die Bestandsentwicklung durchzuführen.