Bleibt der zur Verfügung stehenden Platz im Gastgarten gleich, bedeutet das weniger Umsatz“ verdeutlicht der Wirtschaftslandesrat. „Gerade in der wärmeren Jahreszeit kann das durch zusätzliche Flächen im Freien ausgeglichen werden.“ Durch mehr Platz könne, so Schuschnig, der Abstand zwischen den Gästen deutlich einfacher eingehalten werden. Viele Gastronomen hätten zwar bereits einen Gastgarten, jedoch gerät dieser durch die nun geforderten, größeren Abstandsregelungen, an seine Grenzen. „Es sollte wenn möglich mindestens ein Drittel mehr an Fläche zur Verfügung gestellt werden, um den Gastronomen mehr Freiraum zu schaffen“ so Schuschnig.
Die Ausweitung der Flächen soll heuer ohne zusätzliche Kosten für die Wirte erfolgen
Für das Anmieten von öffentlichen Flächen sind von den Gastronomiebetrieben Entgelte für die Nutzung an die Gemeinde zu entrichten. Schuschnig fordert: „Die Ausweitung der Flächen soll heuer ohne zusätzliche Kosten für die Wirte erfolgen.“ Schuschnig ergänzt: „Die Gemeinden können diese zusätzlichen Flächen den Gastronomen rasch und unbürokratisch zur Verfügung stellen und sie so in der Einhaltung der Abstandsregelungen unterstützen“ Gerade in den Innenstädten oder in Tourismusgebieten sehe er, Schuschnig, die Möglichkeit für zusätzliche Flächen, auch Flaniermeilen eignen sich dafür. „Dort, wo es der Platz erlaubt, sollte das angedacht werden“, so Schuschnig.
„Die Ausweitung der Gastgärten muss jedoch unbürokratisch erfolgen“, fordert Schuschnig. Auch neue Gastgärten auf öffentlichen Flächen sollen rasch ermöglicht werden. „Die Gewerbeordnung hat dafür bereits eine Sonderregelung. Es braucht kein Verfahren, eine einfache Anzeige des Gastgartens bei der Gewerbebehörde reicht aus“, verdeutlicht der Referent für Gewerbewesen. Denn für Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen, ist für die Zeit von 8 bis 23 Uhr keine Genehmigung erforderlich, wenn diese ausschließlich der Verabreichung von Speisen und Getränken dienen und nicht mehr als 75 Verabreichungsplätze beinhalten. „Damit kann einigen Gastronomiebetrieben geholfen werden“, so Schuschnig. Denn „die Gastronomie wird alle Unterstützung beim Wiederhochfahren brauchen“ schließt Schuschnig.