Team Kärnten/Köfer: Neues Tourismusgesetz war längst überfällig – Kärnten muss sich im Wettbewerb behaupten

Kärnten -

Als „längst überfällig“ bezeichnet Team Kärnten-Chef Bgm. Gerhard Köfer das neue Tourismusgesetz, das am Montag offiziell vorgestellt wurde: „Mit der starken Reduktion der touristischen Einheiten und der Stärkung der unternehmerischen Verantwortung und des Einflusses der Betriebe werden maßgebliche Team Kärnten-Forderungen erfüllt, für die wir uns jahrelang eingesetzt haben. Allein die Nächtigungsentwicklung verdeutlicht den gravierenden Reformbedarf im Tourismus.

Aus der Sicht Köfers ist klar, dass die Verwaltungsebenen im Tourismus bis jetzt zu aufgebläht, verkrustet und nicht zeitgemäß waren

„Das neue Gesetz muss die Basis für wichtige Investitionen in die touristische Infrastruktur und Qualität darstellen. Um das Potenzial, das Kärnten zweifelsfrei hat, nutzen zu können, muss es zu einem Investitions-Booster kommen. Hier sind auch das Land und der Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) in der Verantwortung. Betriebe, die investieren, heben die gesamte Qualität des touristischen Angebotes.“

Forderung nach schlankeren Strukturen im Kärntner Tourismus

Aus der Sicht Köfers ist klar, dass die Verwaltungsebenen im Tourismus bis jetzt zu aufgebläht, verkrustet und nicht zeitgemäß waren: „Mit der Kärnten Werbung, den Regionen, den Verbänden und den Kommunen haben wir in einem so kleinen Bundesland zu viele Ebenen. Mittel versickerten in der Verwaltung und insgesamt wurden diesem wichtigen Wirtschaftsbereich so Möglichkeiten genommen. Kärnten muss im Tourismus wettbewerbsfähiger gegenüber anderen Regionen werden. Das erfordert flachere Strukturen und mehr Handlungsfähig- und -schnelligkeit.“

Köfer setzt auf Transparenz und breite Beteiligung im Landtag

Für die weitere Beratung des Gesetzes im Landtag kündigt Köfer in seiner Funktion als Klubobmann an, eine Vielzahl an Auskunftspersonen in den zuständigen Fachausschuss zu laden: „Wir wollen das Gesetz transparent und mit Vertretern von Unternehmern bis hin zu den Gemeinden, diskutieren und wo notwendig, noch Nachschärfungen vornehmen.“