Die Anordnung zur Entnahme war deshalb erforderlich, weil die im Gesetz erforderliche Vergrämung erfolglos war. Während sich die Jäger nun mit Nachtsichtgeräten ausgerüstet auf die Lauer legen dürfen, weist die Tierschutzorganisation WWF seit langer Zeit darauf hin, dass seitens Brüssels wegen der Vorgangsweise von Kärnten, gegen die streng geschützten Wölfe vorzugehen, die Einleitung eines Strafverfahrens vorbereitet wird. Seitens der Jägerschaft hört man, dass die Meinungen über die Verordnung zur Entnahme geteilt seien.
Wölfe waren in der Nähe von Gehöften
Der Landesjägermeister Walter Brunner verlangte eine klare Regelung und forderte für die Wölfe eine Lockerung der Schutzverordnung aus Brüssel. “Es sollte auch Monate geben, in denen der Wolf regulär bejagt werden darf.” Jene vier Wölfe, die nun geschossen werden dürfen, waren vermutlich in der Nähe von Gehöften unterwegs.