Start in die neue Skisaision: Unfallprävention und Tipps für unbeschwertes Skivergnügen

Kärnten -

Der alpine Wintersport gehört in Österreich zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Trotz moderner Ausrüstung und gut ausgebauter Skigebiete bleibt das Unfallrisiko nicht zu unterschätzen. Mit Beginn der neuen Skisaison startet auch für die Alpinpolizei in Kärnten eine arbeitsintensive Zeit.

Start der Skisaison: Die Alpinpolizei sorgt für Unfallprävention und Erste Hilfe in Kärnten.

Einsatz der Alpinpolizei in Kärnten

In Kärnten sind 67 Alpinpolizisten und sieben Alpinpolizistinnen in fünf alpine Einsatzgruppen eingeteilt. Jede Gruppe wird von einem Beamten mit abgeschlossener Polizei-Bergführer-Ausbildung geleitet. Je nach topografischer Lage betreuen diese Einheiten einen oder mehrere Bezirke. Zu den wichtigsten Aufgaben der Alpinpolizistinnen und -polizisten gehören die Aufnahme von Skiunfällen, insbesondere bei möglichem Fremdverschulden, sowie die Fahndung nach flüchtigen Unfallbeteiligten. Häufig leisten sie auch Erste Hilfe, bevor der Rettungsdienst eintrifft.

Unfallstatistik der vergangenen Saison

Laut Statistik wurden im vergangenen Skiwinter 407 Alpinunfälle in Kärntner Skigebieten registriert. Dazu zählen Unfälle mit Fremdverschulden oder tödlichem Ausgang. Selbstverschuldete Unfälle werden von der Polizei nicht erfasst. Bei 48 dieser Unfälle beging die jeweils zweite beteiligte Person Fahrerflucht. Zwei Unfälle hatten leider tödliche Folgen. Kontrollinspektor Michael Bachlechner, Landesausbildungsleiter der Kärntner Alpinpolizei, erklärt: „Eine gute Schneeauflage sorgt normalerweise für griffige Pistenverhältnisse und große Sturzräume. Harte, vereiste Pisten und apere Sturzräume führen hingegen oft zu mehr Unfällen und schwereren Verletzungen.“

Rechtliche Grundlagen und FIS-Regeln

1. Rücksichtnahme:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er andere nicht
gefährdet oder schädigt.
2. Kontrolle der Geschwindigkeit:
Man muss auf Sicht fahren und Geschwindigkeit sowie Fahrweise dem eigenen
Können und den Bedingungen anpassen.
3. Wahl der Fahrspur:
Wer von hinten kommt, muss seine Spur so wählen, dass er vorausfahrende Personen
nicht gefährdet.
4. Überholen:
Überholen ist in alle Richtungen erlaubt, aber nur mit genügend Abstand, damit der
Überholte sich frei bewegen kann.
5. Einfahren und Anfahren:
Vor dem Einfahren in die Piste oder dem Anfahren muss man sich vergewissern, dass
dies ohne Gefahr möglich ist.
6. Anhalten:
Enge oder unübersichtliche Stellen sollten nicht zum Anhalten genutzt werden.
Gestürzte Personen müssen diese Bereiche rasch freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg:
Wer zu Fuß aufsteigt oder absteigt, muss den Pistenrand benutzen.
8. Beachten der Zeichen:
Markierungen und Signale sind unbedingt einzuhalten.
9. Hilfeleistung:
Bei Unfällen ist jede Person zur Hilfe verpflichtet.
10. Ausweispflicht:
Beteiligte oder Zeugen müssen im Unfallfall ihre Personalien angeben – unabhängig
von einer Schuld.