Verkehrslandesrat will härter gegen Raser und Straßenrennen durchgreifen:

„Es braucht strafrechtliche Konsequenzen für Tempobolzer!“

Kärnten -

Immer öfter kommt es rund um die illegalen GTI – Treffen zu gefährlichen Verkehrssituationen. Um sich selbst ein Bild von der Situation zu machen, hat er, Schuschnig, daher gestern Abend kurzfristig die Bezirkshauptmannschaft und den Einsatzleiter der Polizei vor Ort zu einem Lokalaugenschein gebeten. „Ich will selbst bewerten, was vor Ort los ist“, sagt Schuschnig. „Es zeigt sich klar, dass es härtere Strafen braucht“.

„Es braucht strafrechtliche Konsequenzen für Tempobolzer!“(C)Helge Bauer

Besonders vorsätzliche Lärmbelästigung und Fehlzündungen plagen die Anrainer und stellen Behörden jährlich vor große Herausforderungen. Doch damit nicht genug, wie Schuschnig von diesem Lokalaugenschein berichtet: „Immer öfter kommt es durch Raserei und Straßenrennen auch in Kärnten zu gefährlichen Situationen. Oft wird in sozialen Medien dann sogar damit geprahlt. Hier braucht es schärfere Konsequenzen, um dem einen Riegel vorzuschieben“, fordert Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig.

Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig fordert schärfere Konsequenzen

Strafrechtliche Konsequenzen für Raserei und Straßenrennen gefordert


Schuschnig begrüßt daher die gestern Abend von der Bundesregierung angekündigten höheren Geldstrafen für Raser. „Aber“, so der Landesrat am Rande des Lokalaugenscheins, „Geldstrafen alleine sind als Abschreckung noch zu wenig. Die Behörden müssen gegen Straßenrennen und Verkehrsrowdys weitaus härter durchgreifen können. Es braucht auch strafrechtliche Konsequenzen für Raser und illegale Straßenrennen“. Wie es geht, zeigt Deutschland. „Wer in Deutschland an einem illegalen Straßenrennen teilnimmt oder sich rücksichtslos und grob verkehrswidrig verhält, dem erwarten bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug“, erläutert der Landesrat. Geregelt sei dies in Paragraf 315d des deutschen Strafgesetzbuches. Auch der Versuch eines Straßenrennens ist bereits strafbar.

LR Schuschnig: Raser und Teilnehmer an Straßenrennen sollen sich vor Gericht verantworten müssen  – Kennzeichen- und Führerscheinabnahme bei Rowdyhaftem Verhalten erleichtern.

Verschärfungen bei der Abnahme des Kennzeichens und Führerscheins


Ebenso fordert Schuschnig rechtliche Verschärfungen bei der Abnahme des Kennzeichens. „Und das auch schon bei inakzeptablem Verhalten wie Fehlzündungen und anderem rowdyhaftem Verhalten“, sagt Schuschnig. Derzeit können neben Geldstrafen lediglich Lenkverbote für EU-Bürger verhängt werden. Auch bei Führerscheinabnahmen soll es schärfere Regeln geben: „Es ist ein Treppenwitz, dass der Führerschein zwar kurzfristig abgenommen wird, aber dem Raser dann ins Heimatland nachgeschickt wird. Es droht kein Fahrverbot in Deutschland, keine richtige Strafe. Hier fehlt es an rechtlichen Möglichkeiten, mit Rasern hart ins Gericht zu gehen“. In vielen Ländern, aus denen die Raser zu uns kommen, seien die Konsequenzen deutlich härter. Schuschnig fordert von Verkehrsministerin Gewessler daher verstärkten Einsatz: „Es braucht die rechtlichen Möglichkeiten, damit die Behörden den Verkehrsrowdys das Kennzeichen leichter abnehmen kann. Das fordert Kärnten seit Jahren. Die Vorschläge liegen am Tisch“, so Schuschnig. Ebenso sei bei festgestellten Fehlzündungen die Stilllegung des ganzen Verkehrszuges gefordert, um festzustellen, welches Fahrzeug den Lärm verursacht hat.

Schuschnig stellt unmissverständlich klar: „Wer unsere Straßen zum Rasen missbraucht, muss härter bestraft werden“ und ergänzt: „An alle Raser, die mit dem Leben anderer Verkehrsteilnehmer spielen: Auf unseren Straßen seid ihr nicht willkommen!“