Änderungen ab 1. Februar:

Mindestabstand zwischen zweiter Impfung und Booster verkürzt

Kärnten -
 
Neben der Aufhebung des Lockdowns für Ungeimpfte ab kommenden Montag, den 31. Jänner, hat sich kaum etwas bei den Regelungen geändert. Lediglich der Mindestabstand zwischen zweiter und dritter Impfung wurde verkürzt.


Ab 1. Februar 2022 sind nicht nur die nicht geimpften Österreicherinnen und Österreicher aus dem Lockdown entlassen, auch beim Mindestabstand zwischen der zweiten und dritten Impfung ändert sich etwas. Statt nach 120 Tagen, wie bisher, kann der Booster bereits nach 90 Tagen abgeholt werden. Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums, sich die dritte Impfung erst nach vier Monaten (120 Tagen) abzuholen, bleibt allerdings bestehen. Das Impfzertifikat im Grünen Pass ist damit ab Februar mit zwei Impfungen oder einer Impfung und einer Genesung nur noch 180 Tage lang gültig (für Personen unter 18 Jahren gilt es 210 Tage lang). Wenn man sich den Booster abholt, hat man bis zu 270 Tage lang (bzw. neun Monate) Ruhe.