Ab kommender Woche:

Monatelang gefordert: Schul­tests gelten auch als Eintritts­tests

Kärnten -
 

Ab kommender Woche gelten Selbsttests sowohl von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrerinnen und Lehrern als Eintrittstests.

Monatelang gefordert: Schul­tests gelten auch als Eintritts­tests

Erleichtert und erfreut reagiert Kärntens Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser auf die heutige Ankündigung des Bildungsministeriums wonach Selbsttests unter Aufsicht sowohl von Schülern als auch von Pädagogen per ausgestelltem Nachweis für 48 Stunden auch als Eintrittstests gelten werden.

LH Peter Kaiser

„Monatelang gefordert“

„Schon vor Wochen und Monaten habe ich die Bundesregierung aufgefordert, genau das umzusetzen. Es ist einfach unerklärlich, warum diese Tests zwar für den Unterricht gelten, aber nicht z.B. zum Ausüben von Sport nach dem Unterricht berechtigt haben. Schön, dass das nun endlich korrigiert wird“, so Kaiser. Damit würde der Lebensalltag von Familien, Schülern und Lehrern wesentlich erleichtert werden. „Es wäre ja geradezu schildbürgerlich, müssten sie zusätzlich zum Schultest dann auch noch zusätzlich Tests für Restaurantbesuche, Kultur- und andere Freizeitaktivitäten machen“, verdeutlicht Kaiser.

Der Landeshauptmann kündigt an, diese Regelung auch auf den Bereich der elementarpädagogischen Einrichtungen ausweiten zu wollen.