Der Teuerungsausgleich, der mit der Gewerkschaft für die Mitarbeiter der Hotellerie und Gastgewerbe so gut wie beschlossene Sache ist, lässt nach zahlreichen Verhandlungen noch immer auf sich warten. Statt zu unterschreiben, blockieren die Gewerkschafter eine ganze Branche und weigern sich, die akkordierte Vereinbarung zu unterfertigen.
Vorschlag liegt seit Oktober 2022 auf dem Tisch
Seit Oktober 2022 liegt ein Vorschlag seitens der Fachverbände Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich an die Gewerkschaften vida und GPA für eine Kollektivertrag-Vereinbarung zum Teuerungsausgleich für all ihre Beschäftigten in dieser Sparte auf dem Tisch. Dieser hätte den Mitarbeitern bis April 2023 eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie von monatlich 100 Euro gewährt. „Hätten die Herren der Gewerkschaften das von uns schon mehrmals vorgelegte und unterschriftsreife Angebot angenommen, hätten alle Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe seit November monatlich 100 Euro netto pro Monat mehr am Konto. Das wäre für viele eine große Erleichterung gewesen“, macht Moerisch seinem Ärger Luft.
Unternehmer sollten selbst aktiv werden
Da das Ende der taktischen Spiele jedoch nicht absehbar ist, rät Stefan Sternad, Sprecher der Kärntner Wirte, den Mitgliedsbetrieben, nun selbst aktiv zu werden und freiwillig den vorgeschlagenen Teuerungsausgleich zu leisten. „Nicht nur wir Unternehmer, auch unsere Beschäftigten spüren die Teuerung. Diese zusätzliche Zahlung ist längst fällig und signalisiert eine große Wertschätzung an all jene, die tagtäglich in dieser Branche Großartiges leisten“, so Sternad. Die WK fordert außerdem, dass der Teuerungsausgleich für alle Mitarbeiter, jeweils gestaffelt nach Einkommen und Beschäftigungsart, gelten muss.
Teuerungsausgleich im Detail
Vollzeitbeschäftigte sollen für die Monate Jänner bis April 2023 eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie von monatlich 100 Euro erhalten, Teilzeitbeschäftigte einen aliquoten Anteil entsprechend des vereinbarten Arbeitszeitausmaßes. Auch Lehrlingen soll diese Zahlung mit insgesamt 200 Euro gewährt werden, bei geringfügiger Beschäftigung sollen insgesamt 100 Euro angewiesen werden. Keine Teuerungsprämie hingegen soll es bei gerechtfertigter Entlassung oder ungerechtfertigtem Austritt sowie für entgeltfreie Zeiten und fallweise Beschäftigte geben.