Der Umsatzersatz wird zu 80 Prozent ersetzt. Ziel sei es, dass dies rasch und unbürokratisch geschehen soll. Das neue Corona Hilfspaket beinhaltet auch einen Kündigungsschutz, was sich positiv auf die Arbeitsplätze auswirkt. „Wir versuchen allen Branchen zu helfen, natürlich vorrangig denen, die direkt von der Schließung im November betroffen sind, aber auch jenen, die indirekt betroffen sind“, so Kogler. Der Umsatzersatz wird auch für alle Kunst- und Kulturinstitutionen gelten.
Antrag kann ab heute gestellt werden
Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab Freitagnachmittag über Finanz-Online. Anhand der Steuerdaten werden die Umsätze automatisch berechnet.
Voraussetzungen für Unternehmen
- Betriebsstätte in Österreich
- Kein aktuelles Insolvenzverfahren
- Kündigungsschutz für Mitarbeiter