Ab 2025: Mehr Geld für Kleinunternehmen

Österreich -

Ab kommenden Jahr kommen einige Erleichterungen auf Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer zu. Darunter höhere Umsatzgrenzen sowie unkompliziertere Regelungen. Unter diese Erneuerungen fallen nicht nur österreichische Kleinunternehmer, sondern ebenfalls EU-Unternehmen, wie im Abänderungsgesetz von 2024 beschlossen wurde.

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Erneuerungen für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer mit sich. Unter anderem höhere Umsatzgrenzen.

Die wesentlichen Veränderungen

1. Anhebung der Umsatzgrenze

Ab den kommenden Jahr wird die bisherige Nettoumsatzgrenze von 35.000 Euro auf 55.000 Euro brutto erhöht. Dabei entfällt das Rückrechnen auf die Nettoumsätze. 

2. Weniger Einschränkungen bei Überschreitungen

Wurde die Umsatzgrenze von 35.000 Euro überschritten, so wurden bisher Steuern rückwirkend gefordert. Ab kommenden Jahr bleibt die Steuerbefreiung aufrecht, bis die Grenze überschritten ist. Beträgt die Überschreitung der Umsatzgrenze ab 2025 weniger als 10 Prozent, wird in diesem Jahr noch ein Pufferjahr gewährt, allerdings wird man im nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtig. Wenn allerdings die Überschreitung mehr als 10 Prozent beträgt, so wird man für diese Summe, welche die Grenze überschreitet zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet, sowie für die nachfolgenden Umsätze. 

3. EU- Unternehmen können von dieser Regelung Gebrauch nehmen

Unternehmen, die ihren Sitz in EU-Staaten haben, dürfen von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: 

  • Unionsweiter Jahresumsatz von 100.000 Euro wird nicht durchbrochen.
  •  Maximale Umsatzgrenze des jeweiligen Staates wird nicht überschritten.
  • Ansuchen muss im Ansässigkeitsstaat gestellt werden