Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauen, die nach dem 1. Dezember 1963 geboren wurden. Für alle vor diesem Datum Geborenen gilt weiterhin das frühere Pensionsalter von 60 Jahren. Ab 2033 dürfen Frauen, die nach dem 1. Juni 1968 geboren wurden, erst mit 65 Jahren in Pension gehen. Die Erhöhung erfolgt in Halbjahresschritten: Ab Januar betrifft es jene Frauen, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 1965 geboren sind. Sie müssen statt mit 60 nun erst mit 61,5 Jahren in den Ruhestand.
Pensionsstaffelung für Frauen:
- Bis 31. Dezember 1963: 60 Jahre
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- Januar bis 30. Juni 1964: 60,5 Jahre
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- Juli bis 31. Dezember 1964: 61 Jahre
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- Januar bis 30. Juni 1965: 61,5 Jahre
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- Juli bis 31. Dezember 1965: 62 Jahre
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- Januar bis 30. Juni 1966: 62,5 Jahre
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- Juli bis 31. Dezember 1966: 63 Jahre
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- Januar bis 30. Juni 1967: 63,5 Jahre
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- Juli bis 31. Dezember 1967: 64 Jahre
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- Januar bis 30. Juni 1968: 64,5 Jahre
- Ab 1. Juli 1968: 65 Jahre
Kritik an der Anhebung
Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende, kritisiert die schrittweise Anhebung des Pensionsalters: „Viele Frauen haben schon Schwierigkeiten, bis zum 60. Lebensjahr zu arbeiten, besonders in Berufen mit hoher körperlicher Belastung wie Pflege und Reinigung. Wie soll ein Arbeiten bis 65 da möglich sein?“ Sie fordert von der nächsten Regierung, mehr Augenmerk auf Frauenpensionsalter und Arbeitsbedingungen zu legen.
Pensionen steigen 2025
Gute Nachrichten für Pensionisten: Wie bereits 2024, werden die Pensionen auch im Jahr 2025 steigen. Zudem bleibt die Schutzklausel aktiv, und die Aliquotierung wird weiterhin ausgesetzt, was bedeutet, dass Neupensionisten keine finanziellen Einbußen haben werden. Dennoch fordern Seniorenvertreter weitere Verbesserungen.