Neue Förderungsschwerpunkte festgelegt
“Wir haben uns entschlossen, eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen, die sicherstellen, dass unsere Fördermittel sehr zielgerichtet sowohl den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, als auch dem Arbeitsmarkt zugutekommen”, so Schaunig. Ein neuer Förderungsschwerpunkt wird daher auf die Bereiche Elementarbildung und Pflege gelegt. Weitere förderungsfähige Bereiche sind unter anderem Digitalisierung, Informatik, Elektrotechnik, Hoch-/Tiefbau, Werkmeisterschulen sowie Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung, zur Meisterprüfung und zu Befähigungsprüfungen.
Wie wird das Ausmaß der Förderung festgelegt?
Die Fördersätze betragen zwischen 25 und 50 Prozent. Eine erhöhte Förderung, nämlich bis zu 75 Prozent der Kurskosten (maximal aber 2500 Euro), erhalten Personengruppen, die es am Arbeitsmarkt etwas schwerer haben: Jugendliche und junge Erwachsene bis 25, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Elternkarenz und Personen über 50. Ebenfalls zu 75 Prozent gefördert wird Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die während der gesamten Maßnahme in Bildungskarenz sind. „Was wir aber – einer Empfehlung des Rechnungshofs folgend – nicht mehr fördern, ist die Verlängerung der Elternkarenz mittels Bildungskarenz. Die diesbezüglichen Modelle sind wenig zielführend. Zwischen Eltern- und Bildungskarenz müssen daher für die Inanspruchnahme einer Landesförderung mindestens 18 Monate liegen“, so Schaunig.
Unterstützung bei beruflicher Weiterentwicklung
Ebenfalls gestrichen wird die Förderung von Prüfungskosten sowie von Bildungs-Abonnement-Modellen, bei denen ein Konnex zwischen Bildungsmaßnahme und beruflicher Tätigkeit beim überwiegenden Teil der Förderfälle nicht nachweisbar ist. Unser Ziel ist es, Menschen in Kärnten dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln, um neuen Herausforderungen im Berufsleben gerecht zu werden. Berufliche Weiterbildung spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle“, so Arbeitsmarktreferentin Schaunig. Alle Infos zur Qualifizierungsförderung 2025 gibt es ab 02.01.2025 auf www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung.