Zahlreiche Kärntner betroffen
Selbst die österreichische Datenschutzbehörde habe klargestellt, dass es in Österreich diesbezüglich noch keine Entscheidungen gibt. „Eine Abmahnwelle in diesem Ausmaß hat es noch nie gegeben, zumal eindeutige Rechtsprechung fehlt. Alleine in Kärnten sind schon mehr als 500 Fälle bei der Wirtschaftskammer eingelangt und täglich werden es mehr“, erklärt Martin Sablatnig, Leiter des Rechtsservice des Servicezentrums der Wirtschaftskammer Kärnten.
Die WKK empfiehlt, zuallererst technisch zu prüfen, ob die im Schreiben angeführten Vorwürfe richtig sind.
- Wird Google Fonts in dieser Form eingesetzt?
- Findet eine Kommunikation mit dem Google-Server statt?
- Wurde die im Abmahnschreiben ausgewiesene IP-Adresse überhaupt erfasst und weitergeleitet?
Webseite datenschutz- und sicherheitstechnisch überprüfen
Wichtig sei, dass jedes Unternehmen mit dem Ersteller seiner Homepage klärt, ob die Seite datenschutztechnisch und sicherheitstechnisch auf dem letzten Stand ist. Brauchen die Unternehmen bei der technischen Überprüfung Hilfe, stehen Berater der Datenschutzexperten aus der Fachgruppe “Unternehmensberatung und Informationstechnologie” zur Verfügung. “Die Wirtschaftskammer prüft auch alle rechtlichen Möglichkeiten, um ihre Mitglieder vor diesem Mahnschreiben-Wahnsinn zu schützen. So wird auch die Unterstützung bei Musterprozessen geprüft”, meint Präsident Jürgen Mandl.
Technik- und Datenschutz-Check der Webseite – Was ist zu tun?
- Schreiben des Anwaltes an rechtsservice@wkk.or.at
- WK schickt zeitnah eine Erstinformation per E-Mail.
- Rasche Kontrolle der Webseite durch IT-Dienstleister auf Datenschutzthemen.
Die WK bietet eine einstündige kostenlose Beratung mit den WK-Datenschutzexperten. Näheres unter der Wirtschaftskammer-Serviceline unter der Nummer 05 90 90 4-777.
Außerdem hat die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation ein Webinar am Freitag, dem 26. August, um 10 Uhr organisiert, das über die aktuelle Lage informiert. Hier geht es zum Webinar. Die Teilnahme ist kostenlos.