Steuerentlastung und Kilometergeld: Neue Regelungen ab 2025
Am 4. Juli wurden die Einzelheiten zur Verteilung der Inflationsanpassung bekannt gegeben. Zwei Drittel dieser Anpassung fließen automatisch in die Anpassung der Steuerstufen. Das verbleibende Drittel, das variable Drittel genannt, wird gezielt für steuerliche Entlastungen eingesetzt. Eine der beschlossenen Maßnahmen betrifft die Erhöhung des Kilometergelds, das Arbeitnehmern als Kostenerstattung für jeden gefahrenen Kilometer durch den Arbeitgeber ausgezahlt wird.
Einheitliches Kilometergeld ab 2025: Neue Regelung für alle Fahrzeugtypen
Bislang variierte das Kilometergeld je nach Fahrzeugtyp und wurde seit 16 Jahren nicht angepasst. Aktuell beträgt es 42 Cent für Autos, 24 Cent für Motorräder und 38 Cent für Fahrräder pro Kilometer. Ab 2025 wird das Kilometergeld einheitlich für alle Fahrzeugtypen auf 50 Cent pro Kilometer angehoben.
Neue Regelung für Dienstfahrten mit den Öffis
Zusätzlich gibt es eine neue Regelung für Dienstfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier wird ein “distanzabhängiger Beförderungszuschuss” eingeführt, der für die ersten 50 Kilometer ebenfalls 50 Cent pro gefahrenem Kilometer beträgt. Diese Maßnahme soll insbesondere für Dauerkartenbesitzer von Interesse sein.