Stallhaltepflicht ist weiterhin strikt einzuhalten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stallhaltepflicht auch weiterhin strikt einzuhalten ist. Betriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Stück Geflügel im Risikogebiet müssen ihre Tiere in geschlossenen – zumindest überdachten – Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen. Auch bei Geflügelhaltungen im Risikogebiet mit weniger als 50 Tieren ist erhöhte Vorsicht geboten. Sie sind von der Stallhaltepflicht nur dann ausgenommen, wenn es gewährleistet ist, dass kein Kontakt mit Wildvögeln stattfindet.