Paketgebühr soll Wettbewerbsverzerrung abbauen
Mit der Gebühr soll die strukturelle Benachteiligung europäischer Händler gegenüber großen Fernost-Plattformen wie Temu und Shein reduziert werden. „Die Einführung einer Gebühr auf Drittstaaten-Pakete zählt zu den zentralen Forderungen des Handelsverbands. Es freut uns sehr, dass diese Empfehlung nun auch von der EU-Kommission aufgegriffen wurde“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Zeitplan für Umsetzung noch offen
Obwohl die Pläne seit Februar bekannt sind, ist die Gebühr bislang noch nicht in Kraft getreten. Will betont die Dringlichkeit: „Allein in 2024 wurden rund 4,6 Milliarden Pakete mit Waren unter 150 Euro aus Fernost nach Europa geliefert. Es ist höchste Zeit, hier die Stopptaste zu drücken.“ Ein klarer Zeitplan für die Umsetzung fehlt bislang.
Internationale Vergleiche: Gebühr relativ niedrig
Die vorgeschlagene Gebühr von 2 Euro pro Paket ist im internationalen Vergleich moderat. In den USA etwa gelten unter der Trump-Administration Zölle von bis zu 54 Prozent auf B2C-Pakete aus China unter einem Warenwert von 800 Dollar.
HV empfiehlt weitere Maßnahmen gegen Billigimporte
Der Handelsverband sieht in der Gebühr einen wichtigen ersten Schritt, fordert aber weitere Maßnahmen aus seinem eCommerce-Aktionsplan:
-
Senkung der Zollfreigrenze von 150 Euro auf 0 Euro: 2024 wurden Milliarden Pakete aus Fernost meist falsch deklariert. Der Schaden für den österreichischen Handel wird auf 4,5 Milliarden Euro geschätzt.
-
Mehr Ressourcen und strengere Kontrollen für Zollbehörden: Billigimporte enthalten oft verbotene und giftige Stoffe, die wegen mangelnder Kontrollen ungehindert auf den Markt gelangen.
-
Temporäre Sperre bei wiederholtem Rechtsbruch: Fernost-Plattformen umgehen EU-Regeln vielfach ohne Konsequenzen. Wiederholte Verstöße sollen mit temporären Sperren geahndet werden.