Mehr Unterstützung für Kärntner mit geringem bis mittlerem Einkommen
Kärntner:innen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die zur Arbeit oder Ausbildungsstätte pendeln müssen, können im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) über die Arbeiterkammer Kärnten den Fahrtkostenzuschuss des Landes beantragen. „Im Einklang mit unserem Fokus auf Nachhaltigkeit haben wir sowohl die Förderhöhen als auch die Einkommensgrenzen angehoben“, erklärt Gaby Schaunig, die Arbeitsmarktreferentin des Landes. Personen, die weniger als 30.000 Euro jährlich verdienen und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fahren, erhalten das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Zudem wurde das Maximaleinkommen für den Individualverkehr auf 31.680 Euro angehoben.
Unterstützung für Pendler angesichts steigender Lebenshaltungskosten
AK-Präsident Günther Goach betont: „Angesichts der geografischen Gegebenheiten in Kärnten und der anhaltenden Teuerungswelle ist es mir ein wichtiges Anliegen, sowohl jene Menschen zu unterstützen, die auf den Individualverkehr angewiesen sind, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen, als auch jene, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln.“
Pendler sollten neue Fördermöglichkeiten bis 31. Oktober 2024 prüfen
Irene Hochstetter-Lackner, AK-Vizedirektorin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats, ermutigt alle Arbeitnehmer:innen: „Wenn Sie Pendlerin oder Pendler sind, nutzen Sie die Gelegenheit und prüfen Sie aufgrund der neuen, verbesserten Richtlinien Ihren Anspruch!“ Interessierte haben noch bis zum 31. Oktober 2024 Zeit, ein Förderansuchen zu stellen und von dieser finanziellen Entlastung zu profitieren.
Weitere Informationen
Alle Infos auf arbeitnehmerfoerderung.at oder unter 050 477- 4003.