Firma zahlte Taggelder und Überstunden nicht: AK Kärnten holte 9.500 Euro für Monteur

Kärnten -

Monat für Monat wurde einem fleißigen Monteur aus Kärnten das zustehende Taggeld nicht laut Kollektivvertrag vergütet und schließlich komplett gestrichen. Zudem blieb das Unternehmen dem Mann die Bezahlung der geleisteten Überstunden schuldig. Erst als die AK Kärnten einschritt, beglich das Unternehmen die offenen Forderungen. AK- Präsident Günther Goach: „Die Rechte von Beschäftigten sind nicht verhandelbar! Wo Unrecht geschieht, schreiten unsere Expertinnen und Experten ein und setzen sich kostenlos für unsere Mitglieder ein.“

Acht Jahre lang war der Kärntner als engagierter Monteur unterwegs.

Zahlungen bleiben aus

Acht Jahre lang war der Kärntner als engagierter Monteur unterwegs. Jeden Monat fielen für ihn Aufwände an, etwa für die Verpflegung bei Montagetätigkeiten. Diese sind in der Regel durch das sogenannte Taggeld laut Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter:innen im Metallgewerbe abgedeckt. Doch im Laufe der Zeit bemerkte der Arbeiter Ungereimtheiten: Das gezahlte Taggeld entsprach nicht der im KV festgeschriebenen Höhe. Aus den monatlichen Differenzen wurde schließlich ein kompletter Zahlungsstopp dieser Aufwandsentschädigungen. Außerdem blieb die Vergütung für geleistete Überstunden aus.

Zahlungserfolg durch AK-Intervention

Als der Arbeitnehmer selbst nicht mehr weiter wusste, wandte er sich an die Expert:innen der AK St. Veit. Bezirksstellenleiter Philipp Parteder prüfte seine Unterlagen, rechnete die exakten Differenzen nach und setzte sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung, um die berechtigten Ansprüche einzufordern. „Wir konnten uns außergerichtlich einigen. Der Arbeitgeber stimmte der Zahlung einer pauschalen Gesamtsumme in Höhe von rund 9.500 Euro netto zu, womit alle offenen Forderungen beglichen wurden“, so Parteder.

Philipp Parteder, Leiter der AK-Bezirksstelle St. Veit (c) AK Kärnten/Thomas Hude

Ansprüche nicht ignorieren

Goach: „Dieser Fall ist eine klare Erinnerung: Der Kollektivvertrag ist kein Wunschkonzert, er ist das Ergebnis harter Verhandlungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sich an die Vorgaben halten! Wer an der eigenen Lohnabrechnung zweifelt, soll sich umgehend an uns wenden. Die Prüfung durch unsere Juristinnen und Juristen ist kostenlos und sichert das zustehende Geld.“