“Mit einem Fördercall in der Höhe von 1 Million Euro sollen Leuchtturmprojekte mit regionaler Strahlkraft angestoßen werden, die einen Beitrag zur Umsetzung der jeweiligen Regionalstrategie leisten“, so Landesrat Martin Gruber. Es sei von Anfang das Ziel gewesen, konkrete Ziele und Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten, die jetzt auch in die Umsetzung gebracht werden sollen. „Der Masterplan Ländlicher Raum ist ein Orientierungsrahmen, den es mit Leben zu füllen gilt – vor allem durch entsprechende Projekte“, betonte Gruber.
Für regionale Leuchtturmprojekte
Mit dem Fördercall sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die langfristig in der jeweiligen Region wirksam sind und die Vorbildcharakter haben. „Wir werden in der Beurteilung auch auf potenzielle, gemeindeübergreifende Effekte der Projekte achten. Unter Leuchtturmprojekten verstehen wir, dass sie einzigartig in der Region sind und von ihnen Impulse für eine weitere positive regionale Entwicklung ausgelöst werden können“, erklärte Gruber.
Bis zu 200.000 Euro Förderung
Dafür ist ein Fördersatz von maximal 50 Prozent der Projektkosten bzw. bis zu maximal 200.000 Euro pro Maßnahme vorgesehen, wobei der Fördersatz bei besonders mustergültigen Projekten auf bis zu 75 Prozent angehoben werden kann. Die Antragstellung für diesen ersten Fördercall für regionale Leuchtturmprojekte läuft von 1. August bis 31. Oktober. Eine Mittelaufstockung in den Folgejahren sei aber in weiterer Folge durchaus möglich.