Fremdwährungskreditnehmer aufgepasst: Schweizer Franken LIBOR-Zinssatz wird ab 2022 ersetzt
Kärnten -
Der Schweizer Franken LIBOR-Zinssatz gilt als Basiszins für Konten, Hypotheken oder Kredite – in Österreich vor allem für Schweizer-Franken Kredite. Ab 1. Jänner 2022 wird der Schweizer Franken LIBOR nach einer EU-Verordnung durch den Geldmarkzins SARON ersetzt.
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Hypothekarkreditverträge können durch den Ersatzsatz weiterhin bedient werden, jedoch birgt der Wechsel eine gewisse Unsicherheit: „Bei einer allfälligen Anpassung des Hypothekarvertrages aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes ist unbedingt darauf zu achten, dass kein Nachteil für die Konsumentinnen und Konsumenten entsteht.“, mahnt AK-Konsumentenschützer Stephan Achernig zur Vorsicht und fügt hinzu: „Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass eine Vertragsänderung nicht zum Nachteil für Kreditnehmer werden darf.“