Förderung für Pendler mit Bus, Bahn oder Auto
Die Förderung richtet sich an Kärntner:innen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die mehrmals in der Woche lange Strecken zurücklegen müssen, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen. Besonders attraktiv ist die Förderung für Nutzer:innen öffentlicher Verkehrsmittel: Wer mit Bus oder Bahn unterwegs ist und weniger als 30.000 Euro jährlich verdient sowie mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Zuschüsse können aber auch jene beantragen, die auf das Auto angewiesen sind. AK-Präsident Günther Goach betont die Bedeutung dieser Unterstützung: „Angesichts der geografischen Gegebenheiten in Kärnten und der anhaltenden Teuerungswelle ist es mir ein wichtiges Anliegen, sowohl jene Menschen zu unterstützen, die auf den Individualverkehr angewiesen sind, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen, als auch jene, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln können.“
Fahrtkosten sparen – Zuschuss jetzt beantragen!
Irene Hochstetter-Lackner, AK-Direktorin-Stellvertreterin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats, ruft alle Berechtigten auf, die Chance zu nutzen: „Unser Ziel ist es, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kärnten bestmöglich zu unterstützen. Der Fahrtkostenzuschuss des Landes ist ein wichtiger Baustein, um die täglichen Belastungen zu mindern und die Mobilität zu sichern.“

Fahrtkostenzuschuss rückwirkend für 2024 beantragen
Interessierte Arbeitnehmer:innen können sich noch bis zum 31. Oktober über die Arbeiterkammer Kärnten für den Fahrtkostenzuschuss – rückwirkend für das Jahr 2024 – bewerben und von dieser finanziellen Entlastung profitieren. Alle Infos dazu gibt es auf der Website arbeitnehmerfoerderung.at oder telefonisch unter 050 477- 4003.