Vieles erlaubt
Die Montage bei Kunden und das Arbeiten auf Baustellen ist ebenfalls in vielen Bereichen erlaubt. So müssen Tischler, Dachdecker, Maler, Installateure, Elektro- oder Metalltechniker sowie viele andere Betriebe im Bau- und Baunebengewerbe zwar den Kundenbereich für den Verkauf von Waren geschlossen halten, doch sie dürfen produzieren, zustellen und montieren. „Das bedeutet: Der Großteil der über 16.000 Gewerbe- und Handwerksbetriebe ist vom Lockdown nicht direkt betroffen“, betont Klaus Kronlechner, Obmann der WK-Sparte Gewerbe und Handwerk.
Da viele Kunden aber annehmen, dass die Betriebe geschlossen haben, hat dies auch in ursprünglich nicht vom Lockdown betroffenen Bereichen zu enormen Umsatzeinbrüchen geführt. Die Sparte will die Öffentlichkeit deshalb verstärkt über die geöffneten Betriebe informieren. Hier ein kurzer Überblick:
- Berufsfotografen haben geöffnet. Landesinnungsmeister Michael Linzer erklärt: „Das Fotografieren zählt nicht zu körpernahen Dienstleistungen. Die Berufsfotografen arbeiten nach strengen Hygiene-Konzepten, Arbeitsbereiche werden nach jedem Termin desinfiziert, Abstandsregelungen eingehalten und viele weitere Präventionsmaßnahmen getroffen. Die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter steht an oberster Stelle.“
- Ob Bäcker, Fleischer, Konditoren oder Müller: Das Lebensmittelgewerbe hat geöffnet. „In unseren Betrieben wird wie üblich produziert und es herrscht auch kein Betretungsverbot. Das bedeutet, Kunden dürfen unsere Betriebe ganz normal betreten“, sagt Landesinnungsmeister Martin Vallant.
- Die Kärntner Gärtner und Floristen haben derzeit auf Zustellung und Abholung umgestellt, da sie ihre Geschäfte geschlossen halten müssen. „Viele Kärntner Floristen setzen deshalb verstärkt auf Online-Verkauf oder nehmen telefonische Bestellungen entgegen. Vor allem Stammkunden nutzen dieses Angebot gern“, berichtet Landesinnungsmeister Kurt Glantschnig.
- Persönliche Dienstleister, die beispielsweise in den Bereichen Astrologie, tierbezogene Dienstleistung, Humanenergetik oder Partnervermittlung tätig sind, bieten derzeit vor allem Online- und Videotelefonie-Beratungen an. Termine dürfen unter Einhaltung aller Schutzmaßnahen auch persönlich durchgeführt werden.
- Alle Branchen des Bekleidungsgewerbes wie Kleidermacher oder Änderungsschneider sind ebenfalls als nicht-körpernahe Dienstleister eingestuft und haben geöffnet. Es findet aber kein Verkauf von Waren im Geschäft statt.
- Die Arbeit der Lebens- und Sozialberater ist gerade in diesen schwierigen Zeiten wichtig. Sie führen auch im Lockdown Beratungen durch.
- Optiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher sowie Zahntechniker: Die Unternehmen aus dem Bereich des Gesundheitsgewerbes haben geöffnet.
- Auch die Film- und Musikwirtschaft bietet nach wie vor ihre Dienstleistungen an. Gerade jetzt kann beispielsweise die Zeit genutzt werden, um alte Super-8- und Videofilme digitalisieren zu lassen.
- Das Chemische Gewerbe sowie Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger darf produzieren und seine Dienstleistungen anbieten.
- Betriebe, die im Bereich des Kunsthandwerks tätig sind, sind für den Verkauf geschlossen. Das bedeutet: Es darf zwar produziert, aber nicht verkauft werden. „Die Kärntner Kunsthandwerker hoffen auf eine baldige Öffnung und die Chance, ihre Produkte wieder auf Märkten anbieten zu können“, sagt Adolf Pobaschnig, Landesinnungsmeister der Kärntner Kunsthandwerker.