Anzeige & Geldstrafe
Wird man mit abgelaufener oder ohne Vignette erwischt, kommt man bestenfalls mit einer Ersatzmaut von 120 Euro davon. Wird diese nicht begleicht, droht eine Anzeige und eine Geldstrafe von mindestens 300 Euro. Im schlimmsten Fall kann die Strafe bis zu 3.000 Euro ausmachen.
Aufgepasst: Bestätigung aufbewahren
Bei der digitalen Vignette muss die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden. Eine Mitführpflicht im Fahrzeug gibt es aber nicht. Auch bei der Klebevignette sollte der Kaufnachweis aufbewahrt werden. Sollte einmal die Windschutzscheibe beschädigt werden, kann eine Ersatzvignette beantragt werden.
Richtig aufkleben!
Aufgeklebt werden muss die Vignette übrigens am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel.