Kärnten -
Schutzschirm über EPU, Kleinstunternehmen und andere von der Coronakrise betroffene Selbstständige wird aufgespannt. Soforthilfe in mehr als 900 Fällen bereits überwiesen. Forderung nach weiteren Maßnahmen möglich.
AK-Goach:„Deutliche Anhebung des Arbeitslosengeldes, um Existenzen zu sichern!“
Seit Freitag, 17.00 Uhr, arbeiten die Server der Wirtschaftskammer – trotz umfangreicher Erweiterungsmaßnahmen – an der Leistungsgrenze: Fast 200.000 Antragsteller stürmten österreichweit die Online-Plattform zur Anmeldung von Ansprüchen aus dem Corona-Härtefallfonds. Trotz mancher Wartezeiten konnten allein in der ersten Stunde nach Freischaltung mehr als 5000 Anträge eingereicht, bearbeitet und zum Teil bereits elektronisch ausgezahlt werden. Am Samstag um 8.00 Uhr waren in Summe 30.000 Anträge online abgeschickt, davon knapp die Hälfte von den mehr als 500 österreichweit im Einsatz befindlichen Mitarbeitern bereits erledigt. Mandl: „Das Geld ist in Kürze auf dem Konto, die Überbrückungshilfe für die kleineren Unternehmerinnern und Unternehmer sowie tausende andere Selbstständige in Österreich ist damit erfolgreich angelaufen.
WK Präsident Jürgen Mandl setzt sich für die Unternehmer ein
Rund 80 Mitarbeiter auch am Wochenende aktiv
In Kärnten, wo das ganze Wochenende über rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Kärnten die Antragsteller telefonisch beraten, die einlangenden Anträge bearbeiten, prüfen und zur Auszahlung freigeben, war der Ansturm auch enorm, konnte aber bewältigt werden. Mit Stand Samstag, 9.45 Uhr, waren in Kärnten bereits mehr als 2200 Anträge hochgeladen, mehr als 900 Personen wurde die Soforthilfe bereits überwiesen. „Ich bin stolz darauf, mit welchem Einsatz auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei sind, den betroffenen Ein-Personen-, Kleinstunternehmern und anderen Selbstständigen in dieser schwierigen Phase zu helfen.“ Die WK Kärnten ist heute bis 17.00 Uhr und morgen von 9.00 bis 14.00 Uhr mit der Hotline 05 90 904-808 und den Dienststellen in Vollbetrieb.
In der ersten Phase pro Antragsteller 500 bzw. 1000 Euro (je nach bisherigem Einkommen) als Soforthilfe ausbezahlt
Mandl erinnert daran, dass in dieser ersten Phase pro Antragsteller 500 bzw. 1000 Euro (je nach bisherigem Einkommen) als Soforthilfe ausbezahlt würden. In einer zweiten Phase würden als Mindestsicherung für jeden Selbstständigen weitere maximal 2000 Euro monatlich für höchstens drei Monate zur Verfügung stehen. Es bestünde allerdings kein Grund zur Eile, appellierte Mandl: „Es gilt nicht das ‚First come-first served‘-Prinzip, die Antragstellung an den Härtefallfonds ist bis Ende des Jahres möglich.“ Wie Mandl betonte, werde man seitens der Wirtschaftskammer genauestens beobachten, wie die bisher getroffenen Maßnahmen wirken würden: „Kommen wir zu dem Schluss, dass die Belastungen aus der Coronakrise für die Wirtschaft – von klein bis groß – nicht verkraftbar sind, werden wir weitere Schutzschirme einfordern.“
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