Besonders durch die Corona-Pandemie habe sich das Reiseverhalten teils stark geändert. „Immer mehr verbringen ihren Urlaub im eigenen Land oder machen Tagesausflüge in der Region. Fast jeder zweite Kärnten-Urlauber macht Ausflüge außerhalb des Urlaubsortes. Unser Ziel ist die Modernisierung der Freizeiteinrichtungen und die Schaffung von ganzjährigen Erlebnisangeboten, damit Kärnten immer mehr zu einem Ganzjahresurlaubsland wird“, so Tourismus- und Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig heute, Mittwoch.
Daher hat das Tourismusreferat eine Investitionsoffensive für Ausflugsziele aufgelegt. Ziel dieses Programms ist es, das Angebot weiterzuentwickeln, die Infrastruktur zu modernisieren und verstärkt ganzjährig nutzbar zu machen. Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig hat heute im Rahmen der Regierungssitzung eine Zwischenbilanz nach dem ersten Jahr gezogen.
Großteil der Investitionen durch regionale Aufträge
„Bisher wurden 33 Projekte mit einem Fördervolumen von 1,2 Millionen Euro unterstützt. Damit wurde ein Investitionsvolumen von rund 3,5 Millionen Euro ausgelöst, das direkt in den Regionen ankommt“, betont Schuschnig. Unter anderem wurden bisher beispielsweise das ‚Granatium‘, der ‚Adventure Golfpark Hochhinauf‘, die ‚Erlebnisrutsche‘ auf der Heidi-Alm, die ‚Revitalisierung Terra Mystica unter Tage‘, der ‚WaterFunPark – Beach Club‘, die ‚Walderlebniswelt Klopeiner See‘, die ‚Trattlers Ponyfarm‘ und der ‚Kids-Bike-Park Gerlitzen‘ modernisiert. Schuschnig betont auch, dass ein Großteil der Investitionen durch regionale Aufträge passiert. „Damit wird auch die regionale Wirtschaft gestärkt“, so der Landesrat.
Förderhöhe Obergrenze liegt bei 100.000 Euro
Noch bis Jahresende können Projekte eingereicht werden. Besonders sei nun die Zeit, Ausflugsziele fit für den Start in das Frühjahr zu machen. „Gerade jetzt ist es wichtig, touristische Freizeiteinrichtungen und Infrastruktur durch gezielte Fördermaßnahmen zu unterstützen und Anreize zu bieten, um Investitionen in Qualität und Innovation umzusetzen.“ Die Förderhöhe für Projekte beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. Die maximale Obergrenze liegt dabei bei 100.000 Euro.
Unterstützt werden Maßnahmen zur Erweiterung, Erneuerung und Neuerrichtung der Aufenthaltsbereiche für Gäste (wie z.B. Eingangsbereiche, Kassa, Aufenthaltsräume, Foyer, Terrasse, etc.), Investitionen in die Barrierefreiheit, Investitionen in die Radinfrastruktur (wie z.B. Neubau, Vergrößerung von Abstellanlagen für Räder und Gepäck, Wartungs- und Servicestellen, e-Bike Ladestation, etc.), Maßnahmen zur Erweiterung von bestehenden bzw. Umsetzung neuer Angebote (wie z.B. Kinder- und Familienangebote) und Maßnahmen im digitalen Bereich (wie z.B. mehrsprachige Homepages, Online-Ticketing, Audio-Guiding und digitale Visualisierungen u.a.).