Die ersten Skigebiete stehen bereits in den Startlöchern
Seilbahnen in Österreich sind rechtlich grundsätzlich einem öffentlichen Verkehrsmittel wie zum Beispiel Bus, Zug oder U-Bahn gleichgestellt. Daher betrifft sie der derzeit bundesweite Lockdown nicht. Die Auflagen zur Benützung der Seilbahnen sind aber verschärft zu öffentlichen Verkehrsmitteln folgendermaßen geregelt: „Wir als Seilbahnbetreiber sind dazu verpflichtet, bei all unseren Gästen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr eine Kontrolle über einen gültigen 2 G-Nachweis durchzuführen.
Außerdem gilt eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Fahrbetriebsmitteln und in Innenbereichen“, führt der Fachgruppenobmann aus. Für Kinder bis 11,99 Jahre ist kein Nachweis, jedoch eine Freischaltung des Skipasses (Webportal, Kassa, Ticketautomat) notwendig. Für Kinder zwischen 12 und 15 Jahre gilt, sofern sie einen Corona-Testpass (Ninja Pass) vorlegen können, der die Testintervalle für die laufende Woche nachweist (gilt auch Freitag, Samstag, Sonntag der Testwoche), dass dieser einem 2G-Nachweis gleichgestellt ist. In den Ferienzeiten können Schüler außerdem durch einen PCR Test den entsprechenden Nachweis erbringen.
Ticketkauf: online und vor Ort
Zahlreiche Kärntner Skigebiete haben in die Digitalisierung investiert und bieten heuer vermehrt Tickets in einem Onlineshop sowie Greenpass-Checks online und vor Ort an. „In diesen Skigebieten ist es ganz wichtig ist, dass gültige bzw. bereits gekaufte Skikarten – unter anderem auch der Kärntner Topskipass – einmalig mit einem gültigem 2G-Nachweis verknüpft werden müssen“, erläutert Manuel Kapeller-Hopfgartner.
Online: In Webportalen diverser Skigebiete lassen sich Ticket und Nachweis direkt verknüpfen. Die Erklärungen dazu finden sich auf den Seiten der Skigebiete und die Verknüpfung dauert meist nur wenige Minuten.
Ticketautomat: In Skigebieten mit Ticketautomaten kann zusätzlich eine Freischaltung der Tickets ganz einfach über diese erfolgen.
Kassen: Die Freischaltung des Tickets kann auch direkt beim Kauf an den Skipasskassen erfolgen. Der 2G-Nachweis wir der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter vorgezeigt. Impf- oder Genesungsnachweise ohne QR-Code können ausschließlich an den Kassen mit der Skikarte verknüpft werden.
„Jeder Kärntner Seilbahnbetrieb hat sein Bestes gegeben, um sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen und den Gästen einen möglichst komfortablen Aufenthalt zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass man sich vorab über den Ablauf im jeweiligen Skigebiet am besten online informiert um dann auch zügig auf die Piste zu kommen“, betont Branchensprecher Kapeller-Hopfgartner.
Saisonstarts in den Kärntner Skigebieten
Bereits geöffnet: |
Mölltaler Gletscher |
3. Dezember: |
Gerlitzen Alpe |
4. Dezember: |
Bodental |
|
Hochrindl |
|
Klippitztörl |
|
Petzen |
|
Weinebene |
8. Dezember: |
Bad Kleinkirchheim |
|
Turracher Höhe |
11. Dezember: |
Flattnitz |
|
Koralpe |
|
Nassfeld |
13. Dezember: |
Heiligenblut – Großglockner |
|
Simonhöhe |
17. Dezember: |
Goldeck |
18. Dezember: |
Ankogel – Mallnitz |
|
Dreiländereck |
|
Emberger Alm |
|
Falkert |
|
Schilift Hrast/Feistritz a.d.Gail |
|
Weissensee |
23. Dezember: |
Vorhegg – Kötschach-Mauthen |
24. Dezember: |
Weißbriach |
„Kleine und große Skigebiete haben wieder kräftig in Komfort, Schneegarantie und Sicherheit investiert. Daher bin ich überzeugt: Durch Einhalten der vorgeschriebenen Maßnahmen werden wir unseren Gästen auch heuer ein absolut sicheres Freizeiterlebnis bieten können. Jetzt liegt es an der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass wir auch touristisch arbeiten können. Es geht um viele Arbeitsplätze, gut ausgebildetes Personal und dringend benötigte Wertschöpfung für die Kärntner Seilbahnbetriebe“, sagt Fachgruppenobmann Manuel Kapeller-Hopfgartner abschließend.