Kelag-Stromtarif: 250 Gewerbekunden werden kontaktiert und erhalten Geld zurück!

Kärnten -
Rund 250 größere Kärntner Gewerbebetriebe werden in den nächsten Wochen von der KELAG direkt kontaktiert. Aufgrund eines gerichtlichen Urteils zu rückwirkenden Preisänderungen erhalten sie eine Rückzahlung von durchschnittlich 500 Euro. Betroffen sind Unternehmen mit höherem Stromverbrauch, die in den drei Monaten der juristischen Unsicherheit beliefert wurden. Die Rückabwicklung erfolgt bis Ende August telefonisch. Wer nicht kontaktiert wird, ist nicht anspruchsberechtigt. „Es ist richtig, dass die KELAG hier proaktiv handelt und Klarheit schafft“, sagt WK-Präsident Jürgen Mandl. „Gerade für Gewerbekunden mit hohem Energiebedarf zählt jeder Cent. Diese Rückzahlung ist eine wichtige Geste.“

Rund 250 Kärntner Betriebe erhalten aufgrund eines gerichtlichen Urteils Geld zurück. Mit Jahresbeginn folgen gezielte Strompreissenkungen für Gewerbekunden. Die Wirtschaftskammer begrüßt die Maßnahmen, mahnt aber zugleich mehr Automatismus bei Tarifanpassungen ein.

Tarifsenkung kommt – aber nicht von selbst!

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt für bestehende Gewerbekunden ein neuer, deutlich günstigerer Stromtarif: Für Kunden mit einem Verbrauch von über 10.000 Kilowattstunden sinken die Kosten von 10,9 Cent auf 9,5 Cent netto pro Kilowattstunde – eine Ersparnis von 12,8 Prozent. Auch kleine Gewerbebetriebe mit Wärmepumpen oder E-Fahrzeugen können ab einem Verbrauch von 3.500 kWh vom günstigeren Tarif profitieren. Bei geringerem Verbrauch von unter 10.000 Kilowattstunden sinken die Tarife um zehn Prozent von 13,9 auf 12,5 Cent netto pro Kilowattstunde. Für Neukunden treten die neuen Tarife bereits mit am 1. Jänner 2026 in Kraft. Allerdings erfolgt die Tarifumstellung nicht automatisch. Aus rechtlichen Gründen müssen alle Kund:innen den Wechsel aktiv selbst vornehmen – eine direkte Folge des Gerichtsurteils. „Unsere Betriebe müssen sich auf faire und verlässliche Rahmenbedingungen verlassen können – nicht auf komplizierte Detailregeln, die oft nur mit juristischer Beratung durchschaubar sind“, so Mandl. Die Wirtschaftskammer fordert daher eine rasche Überarbeitung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, um automatische und transparente Tarifumstellungen künftig rechtlich abzusichern.