20 Mio. Euro Fördersumme
20 Millionen Euro stehen österreichweit ab 1. Oktober als Fördersumme für die Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe (KAB) zur Verfügung. „Ein Betrag, der hinsichtlich einer prognostizierten Rezession verschwindend gering ist“, so die Eingangskritik des Kärntner AK-Präsidenten Günther Goach. Zudem habe sich nicht nur der förderbare Personenkreis, sondern auch der Kriterienkatalog für „wirtschaftliche Schwierigkeiten“ eines Unternehmens verschlechtert.
Richtlinien schränken die Möglichkeit auf Kurzarbeit ein
„Für Betriebe mit einem kurzfristigen Auftragsengpass hat sich die Kurzarbeit als zweckmäßiges Mittel bewährt, um diese Zeit zu überbrücken und die qualifizierten Mitarbeiter im Betrieb zu halten um dann wieder der vollen Auftragskapazität zu entsprechen“, so Goach der auf die ohnehin herrschende Facharbeiternachfrage hinweist. „Die neuen Richtlinien schränken die Möglichkeit auf Kurzarbeit extrem ein. Zudem herrscht – aufgrund des First in/First served-Prinzips bei der Fördermittelvergabe – keine Berechenbarkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das entbehrt jeglicher Gerechtigkeit!“, betont Goach.
Arbeitsmarkt und Wirtschaft werden geschädigt
Auf regionaler Sozialpartner-Ebene herrsche laut AK breiter Konsens über die wirtschaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit. „Die neuen Richtlinien sind kontraproduktiv und standortgefährdend“, kritisiert Goach und schließt: „Geschädigt wird damit nicht nur den Arbeitsmarkt, sondern auch die Wirtschaft!“