„Mit dem Ende der Ausgangsbeschränkungen können wir den Landesdienst auch wieder schrittweise hochfahren und den Bürgerinnen und Bürgern den Parteienverkehr für ihre Anliegen wieder ermöglichen“, betont Landeshauptmann Peter Kaiser, heute, Samstag. Er wird einen entsprechenden Akt in der nächsten Regierungssitzung vorlegen, weil diese Kundmachung einer Verordnung entspricht und vom Kollegium zu beschließen ist.
Jegliche erneute Ausbreitung des Coronavirus ist zu verhindern
Denn auch der neue Parteienverkehr habe unter einer klaren Prämisse zu erfolgen: Jegliche erneute Ausbreitung des Coronavirus ist zu verhindern, Infektionsschutzvorkehrungen in den Amtsgebäuden sind zu treffen und der Schutz von Mitarbeitern wie der Bevölkerung ist zu gewährleisten. „Wir werden aus diesen Gründen den Parteienverkehr von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr festlegen. In dieser Zeit werden mündliche oder telefonische Anfragen und Anliegen von Bürgern entgegengenommen, vereinbarte Termine oder telefonischer Kontakt können natürlich auch außerhalb dieser Zeiten stattfinden“, erklärt Kaiser den Ablauf. Die Amtsstunden gelten davon unberührt Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr.
Generell werden im Sinne eines koordinierten Hochfahrens von Landes- und Bundesverwaltung laut Kaiser nun laufend Schritte und Maßnahmen gesetzt, um wichtige Impulse für Wirtschaft und Arbeitsmarkt von Seiten der Landesverwaltung setzen zu können. „Behördenverfahren, Verhandlungen sind rasch abzuwickeln, sämtliche Staus, bedingt durch die Coronakrise, sind zu vermeiden. Bereiche mit beschäftigungs- und wirtschaftlichen Effekten haben Priorität – auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene“, betont Kaiser.