Nach Arbeitsunfall abgemeldet: AK Kärnten erwirkt Nachzahlung über 3.660 Euro Krankenentgelt

Kärnten -

Nach einem Arbeitsunfall wurde eine Kärntnerin von ihrem Dienstgeber abgemeldet und alle Zahlungen eingestellt. Erst nach Intervention der Arbeiterkammer Kärnten wurde die gesetzlich zustehende Entgeltfortzahlung nachbezahlt. „Gerade nach einem Arbeitsunfall dürfen Beschäftigte nicht im Stich gelassen werden. Wer verunfallt, hat klare gesetzliche Ansprüche und diese sind von den Betrieben auch einzuhalten!“, betont AK-Präsident Günther Goach.

Nach einem Arbeitsunfall wurde eine Kärntnerin von ihrem Dienstgeber abgemel-det und alle Zahlungen eingestellt

Die betroffene Dienstnehmerin wandte sich an die AK-Bezirksstelle Feldkirchen, nachdem sie trotz Arbeitsunfalls kein Krankenentgelt mehr erhielt.

Kärntnerin erhält rückständiges Krankenentgelt

Bezirksstellenleiter Heimo Rinösl prüfte den Fall und stellte klar, dass die Frau bei einem Arbeitsunfall einen Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung für die Dauer von acht Wochen hat. „Ein Arbeitsunfall begründet einen klaren Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung. Eine Abmeldung hebt diesen Anspruch nicht auf. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollten sich in solchen Fällen rasch an die AK wenden, damit finanzielle Nachteile vermieden werden.“ Nach der Intervention zahlte der Dienstgeber den ausstehenden Betrag von rund 3.660 Euro vollständig nach.

Heimo Rinösl, AK-Bezirksstellenleiter Feldkirchen (c) AK Kärnten/Helge Bauer

Gut zu wissen

Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle

  • am Arbeitsplatz, einschließlich Homeoffice,
  • auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte (inkl. Fahrgemeinschaften),
  • auf Wegen zum Arzt, zum Mittagessen in der Nähe des Arbeitsplatzes sowie zur Kinderbetreuung,
  • bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen (z. B. AK, ÖGB),
  • bei berufsbezogenen Kursen mit unmittelbarem Zusammenhang zur Tätigkeit.