400.000 Euro stehen 2026 zur Stärkung kleiner Lebensmittelbetriebe in ländlichen Regionen bereit – Entlastung bei steigenden Betriebskosten und Förderung regionaler Produkte – Antragstellung ist ab sofort möglich

Nahversorgerbonus wird fortgeführt

Kärnten -

Die kleinen Nahversorger in den Gemeinden sind nicht nur wichtig, um die Ortschaften zu beleben, sie dienen auch als Schnittstelle zwischen heimischen Produzenten und Konsumenten. Die Betriebe machen Produkte aus der Region direkt vor Ort verfügbar und fördern so kurze Wertschöpfungs- und Lieferketten.

LHStv. Martin Gruber und LR Sebastian Schuschnig

Förderung für Nahversorger in besonders kleinen Gemeinden

Sehr kleine Orte haben oft gar keinen Standort des Lebensmitteleinzelhandels mehr. Um dem entgegenzuwirken, haben LHStv. Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig bereits im Jahr 2020 den Regionalitäts- und Entlastungsbonus für Nahversorger (kurz: Nahversorgerbonus) eingeführt. In der letzten Regierungssitzung wurde die Fortführung der erfolgreichen Förderaktion beschlossen.

Ziele der Förderung

Damit sollen kleine Nahversorgungsbetriebe bei der Abfederung der steigenden Betriebskosten unterstützt werden. Zudem sollen gezielt Produkte von regionalen Produzenten in das Sortiment gebracht und die Schließung von Nahversorgern verhindert werden.

Finanzierung und Förderumfang 2026

Insgesamt stehen heuer 400.000 Euro für den referatsübergreifenden „Nahversorgerbonus“ zur Verfügung. Jeder Betrieb kann in Summe mit 6.000 Euro unterstützt werden: 4.000 Euro Entlastungsbonus zur Deckung von Fixkosten, Personalkosten oder kleineren Investitionen, sowie 2.000 Euro Regionalitätsbonus für Marketingmaßnahmen durch das Genussland Kärnten.

Bedingungen und bisherige Erfolge

Eine Voraussetzung, um den Bonus zu erhalten, ist u.a. dass mindestens 50 qualitäts- und herkunftsgesicherte Kärntner Produkte ins Sortiment aufgenommen werden. Seit 2020 konnten damit 518 ländliche Betriebe unterstützt und insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Kooperationspartner und Abwicklung

Bei der Umsetzung wirken auch 2026 die Wirtschaftskammer Kärnten und das Genussland Kärnten als Partner mit. Die Abwicklung erfolgt rasch und unbürokratisch.

Nachhaltige Stärkung regionaler Wertschöpfung

Wer sein Genussland Kärnten Sortiment entsprechend erweitert, profitiert von professionellen Marketingleistungen und sorgt dafür, dass noch mehr hochwertige Lebensmittel aus Kärnten in den Handel gelangen. So wird die regionale Wertschöpfung nachhaltig gestärkt.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ab sofort möglich und kann über das Genussland Kärnten durchgeführt werden.