Heuer errichtete Anlagen können noch bis 31.12.2025 zur Förderung eingereicht werden - Ab 2026 wird Förderung für private PV-Anlagen auf Pauschalsätze umgestellt – Errichtung eines Stromspeichers wird zur Fördervoraussetzung

Neue Förderrichtlinie für Photovoltaik-Anlagen

Kärnten -
Der PV-Ausbau in Kärnten schreitet mit hohem Tempo voran. Die Zahl der installierten Anlagen hat sich von 2022 auf 2025 verdoppelt. Viele davon wurden durch das Land Kärnten gefördert. Rund 13.000 Förderfälle werden jedes Jahr von der zuständigen Abteilung abgewickelt.


Neue Photovoltaik-Förderung 2026

Über 40 Millionen Euro wurden dafür 2025 aus dem Energiereferat von LR Sebastian Schuschnig an Kärntnerinnen und Kärntner ausbezahlt, ein ähnlich hoher Betrag wird auch 2026 zur Verfügung stehen. Um den aktuellen Entwicklungen am Markt gerecht zu werden, wird die Energieförderung des Landes aber auch regelmäßig im Hinblick auf Treffsicherheit und Wirksamkeit evaluiert und angepasst. Daher werden auf Antrag von Energielandesrat Sebastian Schuschnig in der kommenden Regierungssitzung, Freitag, neue Photovoltaik-Förderrichtlinien für 2026 beschlossen.

PV-Förderung künftig nur noch mit Speicher

Die Fördersätze für kommunale und betriebliche Anlagen bleiben unverändert, bei den privaten PV-Anlagen kommt es jedoch zu Anpassungen. Der Fokus liegt noch stärker als bisher auf Eigenversorgung und einer Entlastung der regionalen Stromnetze. Künftig sind nur mehr PV-Anlagen mit einem Stromspeicher förderfähig. Fördervoraussetzung ist daher eine neu installierte PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp und die gleichzeitige Errichtung eines Stromspeichers mit einer Kapazität von mindestens 5 kWh. Das entspricht einer Leistung, die für 90% Prozent der Kärntner Haushalte aufgrund ihres Stromverbrauchs ausreichend ist. „Klares Ziel ist es, mit Speichern die Netzkosten zu entlasten und zukünftig jene PV-Anlagen zu fördern, die für den Eigenverbrauch der Haushalte ausgelegt sind“, so Schuschnig.

PV-Förderung künftig pauschal 3.000 Euro

Zudem wird das System zukünftig auf pauschale Fördersätze umgestellt. Im Gegensatz zum bisherigen Modell, das degressive Fördersätze je nach Größe der Anlage vorsah, wird es ab 2026 einen pauschalen Förderbetrag von 3.000 Euro pro Anlage geben. Dieser Betrag orientiert sich an den Marktpreisen für PV-Module, die in den letzten Jahren laufend gesunken sind. Auch größere Anlagen, mit einer höheren Leistung als die erwähnten 5 kWp, erhalten den pauschalen Fördersatz von 3.000 Euro. Die bisher nötige Anrechnung von Bundesförderungen entfällt komplett, womit die Förderabwicklung um einen Bearbeitungsschritt reduziert wird. Wer seine bereits installierte PV-Anlage mit einem mindestens 5 kWh großen Speicher nachrüstet, kann für diesen zudem eine pauschale Förderung von 1.000 Euro beantragen. „Wir wollen damit einen gewissen Lenkungseffekt erzeugen und zusätzlich die Förderabwicklung weiter vereinfachen“, so Schuschnig, der das anhaltenden Interesse der Kärntnerinnen und Kärntner am PV-Ausbau grundsätzlich sehr begrüßt: „Jede in Kärnten erzeugte Kilowatt-Stunde an Sonnenstrom macht uns resilienter und unabhängiger von Importen. Dennoch müssen wir die Förderung an das aktuelle Marktumfeld anpassen und auch den Kärntner Rahmenbedingungen in puncto Netzkapazität Rechnung tragen“, unterstreicht der Energiereferent.

Antrag ab 15. April online

Der erste Call für 2026 wird ab 15. April gestartet. Gefördert werden dabei nur Anlagen, die 2026 errichtet wurden. Eine Förderung kann ausschließlich online unter www.ktn.gv.at eingereicht werden. Wer seine PV-Anlage 2025 errichtet hat, kann noch bis zum 31. Dezember 2025 nach der für 2025 geltenden Richtlinie um eine Förderung ansuchen.