LR.in Schaar: Zuschüsse aus Kommunalpaket des Bundes für Gemeinden damit kombinierbar und Förderungen zu 100 Prozent ohne Eigenmittel abrufbar – Zusätzlicher Anreiz für interkommunale Projekte geschaffen

Photovoltaik- und Alternativenergie-Förderungen werden verlängert

Kärnten -
„Kärntens Kommunen, aber auch Unternehmen und Vereine, haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, einerseits Heizsysteme auf erneuerbare Energieträger umzurüsten und andererseits das hohe Photovoltaik-Potential zur Stromerzeugung zu nutzen. Dies unterstützen wir seitens der Landes-Umweltabteilung auch weiterhin, denn in Sachen Erneuerbaren-Ausbau dürfen wir uns nicht ausruhen“, so Energie-Landesrätin Sara Schaar, die bei der heutigen Regierungssitzung die Verlängerung zweier Förderschienen für das Jahr 2023 einbringen wird.

Sara Schaar und die Photovoltaikanlage am Dach der Autobahnmeisterei in Klagenfurt.

Weiterhin bestehen bleibt die Alternativenergieförderung, mit welcher Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen (z. B. Städte und Gemeinden) und gemeinnützige Vereine beim Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger unterstützt werden. Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern (z. B. Holzheizung, Fernwärme-Anschluss und -Errichtung), Photovoltaik-Anlagen sowie die Installierung von Stromspeichern (diese Förderung gilt auch für Privatpersonen).

 

„In diesem Bereich haben sich die Anträge von 2018 bis 2021 versechsfacht. Im Jahr 2022 wird sich die Antragsanzahl im Vergleich zu 2021 nochmal nahezu verdoppeln, alleine heuer sind aus dem Alternativenergie-Fördertopf über sieben Millionen Euro geflossen“, berichtet Schaar.

Verlängert wird auch die Förderung „Photovoltaik kommunaler Gebäude“

Photovoltaik-Anlagen auf oder an gemeindeeigenen Gebäuden werden mit 60 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, wobei Investitionszuschüsse von dritter Stelle (Bund oder EU), z.B. das kommunale Investitionsprogramm des Bundes, möglich sind – und somit eine bis zu 100-prozentige Förderung, ohne Eigenmittel zu benötigen. „Damit unterstützen wird Gemeinden dabei, ihren benötigten Strom selbst zu erzeugen. Rund 200 Photovoltaik-Projekte wurden bereits unterstützt, das bisherige Fördervolumen beträgt knapp 1,6 Millionen Euro“, so Schaar.

Kombination beider Förderschienen

Während bei beiden Förderungen die Förderhöhen unverändert bleiben, wurden jedoch weitere Anreize für Kommunen als wichtige Partner in der Energiewende geschaffen. So sind Zweckzuschüsse aus dem Kommunalpaket des Bundes 2023 („Gemeinde-Milliarde“ bzw. KIG 2023) mit den beiden Förderschienen auch kombinierbar, es gibt diese quasi „oben drauf“. Errichtet eine Gemeinde z. B. eine Photovoltaik-Anlage für den Eigenverbrauch auf einem kommunalen Gebäude oder es geht um ein Fernwärme-Projekt im überwiegenden Eigentum der Gemeinde, dann benötigt sie – außer KIG-Mittel – zusätzlich zur Landesförderung keinerlei Eigenmittel mehr.

Schaar: „Bei der Photovoltaik-Förderung für kommunale Gebäude wurde außerdem ein zusätzlicher Anreiz für interkommunale Zusammenarbeit geschaffen, sodass eine höhere Förderung als bisher bei interkommunalen Projekten ermöglicht wird.“

„Mit der Verlängerung beider Förderschienen unterstreichen wir das im Energiemasterplan Kärnten festgeschriebene Ziel einer CO2-neutralen und atomfreien Energieautarkie bei Strom und Wärme bis 2025“, sagt die Landesrätin.

Informationen zu den Förderungen: www.energiewirtschaft.ktn.gv.at