Rechtliche Neuerung ab 2026: Kollektivverträge für freie Dienstverhältnisse erstmals möglich

Österreich -

Freie Dienstverhältnisse in Österreich waren bislang vom Geltungsbereich von Kollektivverträgen (KVs) ausgenommen. Rund 14.000 sogenannte „arbeitnehmerähnliche“ freie Dienstnehmer:innen arbeiteten daher ohne geregelten Mindestlohn oder grundlegende arbeitsrechtliche Absicherungen wie Urlaub, Sonderzahlungen oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Mit 1. Jänner 2026 wird sich das ändern: Die Bundesregierung schafft erstmals die gesetzliche Grundlage, auch für freie Dienstnehmer:innen Kollektivverträge abzuschließen.

Gewerkschaft vida: Fahrradbot:innen müssen vor Ausbeutung durch Plattformökonomie geschützt werden.

Gewerkschaft: „Langjährige Forderung endlich aufgegriffen“

Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida, sieht in der Reform einen längst überfälligen Schritt: „Damit wird eine langjährige gewerkschaftliche Forderung endlich aufgegriffen.“ Besonders in der Plattformarbeit – etwa bei Essenszusteller:innen – sei eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen dringend notwendig. Die neue Möglichkeit zu Kollektivverträgen könne helfen, prekären Beschäftigungen entgegenzuwirken.

Kündigungsschutz wird verbessert – aber noch nicht genug

Zudem hat die Regierung, wie von den Gewerkschaften gefordert, Verbesserungen bei Kündigungsfristen gesetzlich verankert. Diese gelten für alle freien Dienstnehmer:innen in Österreich. Freie Dienstverhältnisse können demnach nur mit einer vierwöchigen Frist gekündigt werden. Nach zwei vollen Dienstjahren steigt die Kündigungsfrist auf sechs Wochen. Mögliche Kündigungstermine sind entweder der 15. oder Monatsletzte. „Auch das bringt mehr Rechtssicherheit, ist aber noch nicht auf dem Niveau ordentlicher Arbeitsverhältnisse – hier braucht es weitere Schritte“, fordert Petritsch. Zum Vergleich: Unselbstständig Beschäftigte können von ihrem Arbeitgeber bereits im ersten Dienstjahr erst nach sechs Wochen gekündigt werden. Ab drei Dienstjahren steigt die Kündigungsfrist auf zwei Monate, nach 26 Dienstjahren gilt sogar ein eine fünfmonatige Kündigungsfrist.