Rezeptgebühren – Befreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch von der Rezeptgebühr befreit werden. Manche Personen sind automatisch per Gesetz von der Rezeptgebühr befreit, andere können per Antrag befreit werden. Dazu zählen unter anderem Sozialhilfe-Bezieher, Zivildiener, Asylwerber und Personen mit niedrigem Einkommen.
Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren
Aber noch eine Personengruppe kann von den Rezeptgebühren befreit werden. Und zwar besteht eine Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Stand ist auf dem Rezeptgebührenkonto online einzusehen. Sobald die Summe an Gebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht, wird beim nächsten Besuch in einer Arztpraxis beim Auslesen der E-Card angezeigt, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.