Rezeptgebühren werden ab 1.1.2024 erhöht

Kärnten -

Mit 1. Jänner 2024 wird die Rezeptgebühr erhöht. Wer im neuen Jahr mit einem Rezept vom Arzt ein Medikament kaufen will, zahlt künftig nicht mehr die 6,85 Euro, wie dieses Jahr gehandhabt.


Mit dem neuen Jahr wird auch die Rezeptgebühr teurer. 2023 zahlten die Österreicher für ein Medikament auf Rezept noch 6,85 Euro, mit Montag, dem 1. Jänner 2024 sind es 7,10 Euro pro Packung. Ist ein Medikament aber günstiger als die Rezeptgebühr, dann ist nur der Preis der Packung an sich zu zahlen. 

Rezeptgebühren – Befreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch von der Rezeptgebühr befreit werden. Manche Personen sind automatisch per Gesetz von der Rezeptgebühr befreit, andere können per Antrag befreit werden. Dazu zählen unter anderem Sozialhilfe-Bezieher, Zivildiener, Asylwerber und Personen mit niedrigem Einkommen.

Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren

Aber noch eine Personengruppe kann von den Rezeptgebühren befreit werden. Und zwar besteht eine Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Stand ist auf dem Rezeptgebührenkonto online einzusehen. Sobald die Summe an Gebühren zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens erreicht, wird beim nächsten Besuch in einer Arztpraxis beim Auslesen der E-Card angezeigt, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.