Ein Kärntner hatte im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung (ANV) die täglichen Fahrten ins Krankenhaus zu seinem lebensgefährlich verletzten Sohn als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Diese Kosten entstehen in einer Ausnahmesituation, die für Betroffene nicht nur emotional, sondern auch finanziell sehr fordernd ist. Das Finanzamt lehnte den Antrag zunächst ab. Erst durch die Unterstützung des Steuerteams der AK Kärnten kam Bewegung in den Fall:
Steuergutschrift gesichert
Mit zusätzlichen ärztlichen Bestätigungen sowie dem Nachweis tatsächlich erbrachter Pflegetätigkeiten konnte die besondere persönliche und wirtschaftliche Belastung klar dargelegt werden. Das Ergebnis: Die außergewöhnlichen Kosten wurden anerkannt und der Mann erhielt eine Steuergutschrift von 3.800 Euro. „Gerade bei außergewöhnlichen Belastungen sind die gesetzlichen Anforderungen komplex. Viele Anträge scheitern nicht am Anspruch selbst, sondern an fehlenden oder unvollständigen Nachweisen. Unsere Expertinnen und Experten wissen genau, worauf es ankommt“, erklärt AK-Präsident Goach.
Steuerspartage: „Holen Sie Ihr Geld zurück!“
Geschichten wie diese sind kein Einzelfall. Jahr für Jahr zeigt sich, dass Arbeitnehmer:in-
nen bei der ANV häufig Geld liegen lassen – sei es aus Unwissenheit, Unsicherheit oder
Zeitmangel. Die AK Kärnten bietet deshalb im Rahmen der Aktion „Holen Sie Ihr Geld zu-
rück!“ auch heuer umfassende und kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um die Arbeitnehmerveranlagung. „Der Fall zeigt, wie viel Geld mit fachkundiger Beratung zurückgeholt werden kann. Aus diesem Grund starten wir auch heuer unsere Steuerspartage am Telefon und dehnen unseren kostenlosen Service für zwei Monate auch auf Freitagnachmittag und Samstag aus“, so Goach.
Technische Anforderungen
Eine wichtige Neuerung betrifft den zeitlichen Ablauf der Aktion. Jürgen Kopeinig, Abtei-
lungsleiter für Wirtschafts- und Steuerpolitik, erklärt den Hintergrund: „Bisher erstreckte sich der Aktionszeitraum über zwei Monate am Stück, heuer gibt es erstmals zwei getrennte Termine. Grund dafür ist die seit Oktober 2025 verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung bei FinanzOnline.“ Für die ANV ist nun zwingend die vollständig abgeschlossene Registrierung der ID Austria bzw. der Authenticator-App notwendig. „Wer bis März die nötigen Voraussetzungen noch nicht erfüllt, kann bis zum zweiten Termin ‚aufrüsten‘ und unseren kostenlosen Service dann im Mai in Anspruch nehmen“, so Kopeinig.

Steuersparen schnell und einfach am Telefon
Vom 2. März bis 3. April UND vom 4. bis 30. Mai: auch Freitagnachmittag und Sams-
tag! Terminvereinbarung online: kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
oder am Telefon für Ihre Region: MO bis DO, 7.30 bis 16.30 Uhr und FR, 7.30 bis 12 Uhr
AK Klagenfurt, Tel. 050 477
AK Feldkirchen, Tel. 050 477-5615
AK St. Veit/Glan, Tel. 050 477-5415
AK Villach, Tel. 050 477-5115
AK Spittal, Tel. 050 477-5315
AK Hermagor, Tel. 050 477-5132
AK Wolfsberg, Tel. 050 477-5215
AK Völkermarkt, Tel. 050 477-5515









































