Statt hoher Nachforderung: Mit Hilfe der AK erhält Kärntner Vater 4.500 Euro Steuerrückzahlung

Kärnten -
7.300 Euro Steuernachforderung sollte ein Arbeitnehmer für die Jahre 2021 und 2022 bezahlen. Er wandte sich an die Steuerexpert:innen der Arbeiterkammer Kärnten. Nach deren Intervention darf sich der Kärntner über eine Steuergutschrift freuen. AK-Präsident Günther Goach: „Wer Unterstützung beim Steuerausgleich braucht, kann auf unsere kostenlose und rasche Hilfe setzen!“

Statt hoher Nachforderung erhielt Kärntner mit Hilfe der AK 4.500 Euro Steuerrückzahlung.

Finanzamt leitet Gehaltspfändung ein

Der Vater von zwei Kindern erhielt eine unerwartete Steuernachforderung in Höhe von 7.300 Euro. Der Bescheid wurde ihm elektronisch zugestellt, doch leider hatte er diesen übersehen. Das Finanzamt leitete in weiterer Folge sogar eine Gehaltspfändung ein. In dieser schwierigen Situation wandte sich der Facharbeiter an die Steuerexpert:innen der Arbeiterkammer Kärnten. „Im ersten Schritt konnten wir die Gehaltspfändung erfolgreich verhindern. Darüber hinaus reichten wir eine Beschwerde ein, in der wir verschiedene steuerliche Aspekte wie etwa den Familienbonus plus, das Pendlerpauschale, den Pendlereuro sowie die Werbungskosten für den Arbeiter geltend machten“, berichtet AK-Steuerexpertin Gabriele Ettinger.

AK-Expertin Gabriele Ettinger                         (c) Fotostudio Polsinger

Rückerstattung in Höhe von rund 4.500 Euro

Dank der Richtigstellung der Arbeitnehmerveranlagungen erhielt der Vater zweier Kinder schließlich anstelle der hohen Nachforderung eine Rückerstattung vom Finanzamt in Höhe von rund 4.500 Euro. AK-Präsident Goach: „Wer den Steuerausgleich selbst macht, darf auf die wichtigen Abschreibposten nicht vergessen. Unser Steuerteam steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.“ Steuerhotline der Arbeiterkammer Kärnten: 050 477-3002