Beschwerden über unangemessene Mahnungen und unnötige Gebühren häufen sich
Die schwedische Bank Klarna übernimmt die Zahlungsabwicklung für Online-Käufe. Laut Berichten der Arbeiterkammer (AK) und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) häufen sich die Beschwerden über unangemessene Mahnungen. Kunden sehen sich gezwungen, Rechnungen zu begleichen, obwohl die entsprechenden Produkte nicht geliefert wurden oder bereits zurückgesendet wurden. Diese Praxis führt zu unnötigen Mahngebühren.
Rechtliche Schritte gegen Klarna
Die Arbeiterkammer hat in der Vergangenheit rechtliche Schritte gegen Klarna eingeleitet. Im Frühjahr 2023 erklärte das Handelsgericht Wien mehrere Klauseln von Klarna für unzulässig. Insbesondere wurde entschieden, dass Klarna Nutzer nicht mehr zur ausschließlichen Kontaktaufnahme über die App oder Website zwingen darf und dass unterschiedliche Zahlungsfälligkeiten für Rechnungen nicht mehr zulässig sind.
Trotz der rechtlichen Auseinandersetzungen konnte bislang jedoch nicht nachgewiesen werden, dass Klarna mit der wiederholten Einmahnung nicht existierender Forderungen gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Dies deutet darauf hin, dass das Problem der Mahnungen bereits seit längerer Zeit besteht.
Was können betroffene Kunden tun?
Für betroffene Kunden empfiehlt der VKI, sich direkt an den Verein zu wenden und rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Der VKI kann Klarna auffordern, gesetzliche Regelungen einzuhalten und die Kundenanliegen zu prüfen. In mehreren bekannten Fällen bestand Klarna trotz nachgewiesener Nichtlieferung auf der Zahlung offener Rechnungen, selbst wenn die Kunden Rücksendebestätigungen vorlegen konnten.
Komplexe Problematik
Die Probleme mit nicht korrekt verarbeiteten Rücksendungen und unerwarteten Mahnungen sind bei Klarna weit verbreitet. Laut AK bleibt die Zahl der Beschwerden konstant, ohne einen signifikanten Anstieg zu verzeichnen. Verbraucher haben oft Schwierigkeiten, die Zuständigkeit für ihre Anliegen zu klären, da unklar ist, ob sie sich an den Händler oder an Klarna wenden sollen. Häufig wird von Klarna auf den Händler verwiesen, während dieser wiederum Klarna als Ansprechpartner nennt. Dies erschwert die Problemlösung, da Klarna die Forderungen in eigenem Namen geltend macht. Dennoch wurden in der Vergangenheit Lösungen gefunden, die im Interesse der Verbraucher lagen.