Innerhalb weniger Tage meldeten sich die beiden Frauen beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Eine hatte bereits die dritte Zahlungserinnerung über knapp 4.000 Euro direkt vom Händler erhalten, die andere eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros über rund 4.300 Euro.
Rechnungen ohne Bestellung
Beide Rechnungen bezogen sich auf Bestellungen, die sie nie getätigt hatten. „Eine der Konsumentinnen hatte zunächst versucht, selbst den Fall zu klären. Ihr war aufgefallen, dass weder die Bankdaten noch die Artikelnummern mit jenen auf der Website übereinstimmten“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Kathrin Halbherr. In beiden Fällen erstatteten die Betroffenen Anzeige bei der Polizei. Die unrechtmäßig geforderten Beträge wurden nach Intervention der AK ausgebucht und die Kundenkonten seitens des Onlineversandhauses gesperrt, um weitere missbräuchliche Bestellungen zu verhindern.










































