Trinkgeldregelung: Einheitliche Vorgaben für alle Betriebe ab 2026 fixiert

Österreich/ Kärnten -

Nach monatelangen Verhandlungen steht die neue Trinkgeldregelung für den Tourismus kurz vor der Umsetzung: Bereits kommende Woche soll der Nationalrat darüber abstimmen. Damit rückt eine der zentralen Fragen für die Branche auf die Zielgerade – und viele Mitarbeiter:innen können auf eine klare, gerechte Lösung hoffen.

Ab 2026 bringt die neue Trinkgeldregelung für den Tourismus mehr Sicherheit und faire Pauschalen – zugleich fordert die Branche Lösungen gegen steigende Krankenstände.

Steuerfreiheit und einheitliche Pauschalsätze

Wirtesprecher Stefan Sternad beschreibt den Weg dorthin gegenüber “5 Minuten” als lang und herausfordernd: „Das Ringen nach einer Lösung war zäh und nicht immer einfach. Jetzt haben wir aber eine Steuerfreiheit für Trinkgelder und österreichweit einheitliche, vertretbare Pauschalsätze für die Sozialversicherung erreicht.“ Diese Neuerungen sollen nicht nur die Abrechnung erleichtern, sondern auch mehr Transparenz und Gerechtigkeit für die Beschäftigten im Tourismus schaffen. Mit dieser Regelung macht der Tourismus laut Sternad einen wichtigen Schritt voraus: „In anderen Branchen gibt es nach wie vor einen Fleckerlteppich – weit entfernt von einer transparenten bundesweiten Lösung.“ Österreichs Tourismussektor könnte damit zum Vorreiter für faire Trinkgeldregelungen werden.

Trinkgeldregelung ab 2026 bringt mehr Sicherheit

Ab dem 1. Jänner 2026 tritt nun die neue Trinkgeldregelung in Kraft. Sie sorgt nicht nur für einheitliche, faire Pauschalsätze, sondern stärkt auch die Rechtssicherheit für Betriebe und Mitarbeiter:innen. Praktische Lösungen wurden zudem für Teilzeitkräfte, Angestellte ohne Inkasso und die interne Aufteilung von Trinkgeldern entwickelt, wodurch viele Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden.

Krankenstandsproblematik in der Gastronomie

Ein anderes drängendes Thema bleibt jedoch: Krankenstände belasten viele Kärntner Betriebe, insbesondere die Gastronomie, zunehmend. Der Fachgruppenobmann der Gastronomie fordert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) auf, wirksame Maßnahmen gegen Krankenstandsmissbrauch zu ergreifen. Dabei gehe es nicht darum, berechtigte Krankmeldungen infrage zu stellen, sondern Gerechtigkeit für Unternehmen und Mitarbeiter:innen gleichermaßen zu schaffen.

Betriebe entlasten, Lösungen finden

Die aktuelle gesetzliche Regelung bringt viele Betriebe an ihre finanziellen Grenzen. Wie Stefan Sternad erklärt, müssen Arbeitgeber:innen die ersten sechs Wochen eines Krankenstandes vollständig selbst bezahlen – ein Umstand, der für manche sogar existenzbedrohend sein kann. Sternad fordert daher, dass ab dem vierten Krankheitstag die Kosten von der ÖGK oder einem neu zu schaffenden Fonds übernommen werden. „Die Trinkgeldregelung zeigt, dass gemeinsame Lösungen möglich sind. Warum sollte nicht auch bei den Krankenständen ein großer Wurf gelingen?“, betont er abschließend.