Vollversammlung AK Kärnten: Gemeinsame Resolution um Folgen der Corona-Krise abzufedern

Kärnten -

Am Donnerstag, dem 4. Juni 2020, wurde in der AK-Vollversammlung fraktionsübergreifend ein Forderungspapier an Bund und Land verabschiedet. Kernpunkte: Die Wirtschaft nach Corona in Schwung bringen, den Arbeitsmarkt für Menschen im Alter über 50 Jahren ausbauen, den Betrug bei Kurzarbeit verhindern, Arbeitslose mit Aus- und Fortbildungen wieder in Beschäftigung bringen, Investitionen in zukunfts- und systemrelevante Wirtschaftsbereiche tätigen sowie die Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent. „Die Zeit nach der Corona-Krise erfordert besondere Maßnahmen für Arbeitnehmer“, betonte AK-Präsident Günther Goach.

AK Vollversammlung, Kärntner Arbeiterkammer Präs. Günther Goach

„Wir brauchen Maßnahmen, damit die Menschen ein Einkommen haben, um ihr Leben finanzieren zu können“, so Goach bei seiner Rede vor dem Plenum. Vor allem Arbeitslose über 50 Jahren haben es besonders schwer. „Der zweite Arbeitsmarkt muss ausgebaut werden“, so Goach und erklärte: „Für Menschen im Alter über 50 Jahren müssten langfristig gemeinnützige und kommunale Arbeitsplätze geschaffen werden!“

Jugendlichen eine Zukunft geben

Die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen steht auf einem besorgniserregendem Hoch: „Wir haben im Vergleich zum Mai 2019 derzeit über 27.000 arbeitslose unter 25 Jahren.

Strukturell muss etwas geschehen und in überbetriebliche Maßnahmen investiert werden, damit diese Generation nicht Opfer der Krise wird“, betonte Goach.

Arbeitslosengeld: erhöhen auf 70 Prozent

„Arbeitslosen – wie freien Dienstnehmer, die keinen Anspruch auf einen Arbeitslosengeldbezug haben – muss langfristig unter die Arme gegriffen werden, denn monatlichen verpflichtende Zahlungen werden auch nicht ausgesetzt“, forderte Goach und erklärte, dass auch das Arbeitslosengeld der Betroffenen die Wirtschaft in Schwung bringt. 

AK Vollversammlung, Kärntner Arbeiterkammer
©fritzpress

Goach betonte auch die Wichtigkeit der Arbeiterkammer Kärnten, bei der seit 15. März über 32.000 Beratungen durchgeführt wurden. „Vor allem auch Wirtschaftstreibende haben oftmals auf die Expertise der Arbeiterkammer zurückgegriffen“, so der AK-Präsident.

Die wichtigsten Forderungen der Resolution:

  • Qualifikationsmaßnahmen einführen, um Arbeitslose aus dem Bereich Tourismus in systemrelevante Branchen wie Gesundheit und Pflege weiterqualifizieren zu können.
  • Programme für junge Menschen schaffen, um eine verlorene Generation zu vermeiden.
  • Verstärkte Kontrolle durch Finanzpolizei und AMS bei der Umsetzung der Kurzarbeit in Unternehmen.
  • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung.
  • Investitionen in zukunfts- und systemrelevante Wirtschaftsbereiche zur Schaffung krisensicherer Arbeitsplätze.
  • Den zweiten Arbeitsmarkt für Menschen im Alter über 50 Jahren ausbauen, die länger als zwei Jahre arbeitslos waren. Langfristig gemeinnützige und kommunale Arbeitsplätze schaffen.
  • Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 70 Prozent.
  • Solidaritätsabgabe von Online-Konzernen, die jetzt von der Krise stark profitieren.

Alle Forderungen unter kaernten.arbeiterkammer.at

Rechnungsabschluss 2019 uneingeschränkt bestätigt

Die Einnahmen sowie Aufwendungen der AK Kärnten betrugen im Jahr 2019 rund 28,5 Millionen Euro. Rund 95 Prozent der Erträge kommen aus der gesetzlichen Kammerumlage. Rund drei Viertel der Gesamtaufwendungen der Arbeiterkammer Kärnten fließen in Dienstleistungen, Service und Unterstützung für Kärntner Beschäftigte. „Als Arbeitnehmervertreter sind wir unseren Mitgliedern nicht nur interessenspolitisch, sondern auch der Kontrolle und korrekten Abrechnung ihrer Mitgliedsbeiträge verpflichtet“, so Winfried Haider, Direktor der AK Kärnten. Alle Fraktionen haben dem Rechnungsabschluss 2019 zugestimmt und es haben unabhängige Wirtschaftsprüfer die rechnerische Richtigkeit und die ordnungsgemäße Buchführung des Rechnungsabschlusses uneingeschränkt bestätigt.

 

Die AK-Vollversammlung zum Nachsehen: ktn.ak.at/mediathek