Klare Regeln & Identifikation auf Plattformen gefordert
Die aktuelle Rechtslage erweist sich als unbefriedigend, da die Löschung der Einträge ein langwieriger und kostenintensiver Prozess ist, der häufig erfolglos bleibt. Um anonymen Bewertungen effektiv zu begegnen, fordern die Obleute eine eindeutige Identifizierung der Nutzer auf den Plattformen, beispielsweise durch Handy- oder Kreditkartennummern. Die irreführende Argumentation mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung wird als problematisch erachtet.
Die Meinungsfreiheit darf nicht missbraucht werden
Die Interessenvertretung betont, dass die Meinungsfreiheit nicht auf Kosten der Existenz von Hotel- und Gastronomiebetrieben missbraucht werden darf. Es muss eine Grenze gezogen werden, um falsche, diffamierende und wettbewerbswidrige Bewertungen zu verhindern, die für Unternehmer mitunter existenzbedrohend sein können. „Die Meinungsfreiheit darf nicht auf Kosten der Existenz von Hotel- und Gastronomiebetrieben missbraucht werden. Die Zulässigkeit subjektiver Meinungen und Werturteile steht selbstverständlich außer Streit, die Grenze muss aber dort gezogen werden, wo falsche, diffamierende und wettbewerbswidrige Bewertungen abgegeben werden, die für Unternehmer mitunter existenzbedrohend sein können“, so Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie.