Wohnbauförderung 2025: Mehr Geld für die, die es brauchen

Klagenfurt -

Mit neuen Richtlinien für Häuslbauer sowie für alle, die ihren Wohnraum barrierefrei bzw. behindertengerecht umbauen müssen, startet die Kärntner Wohnbauförderung ins Jahr 2025. Die Richtlinien wurden im Wohnbauförderungsbeirat beschlossen und sind ab 1.1.2025 auf der Homepage des Landes unter www.wohnbau.ktn.gv.at abrufbar. „Wir orientieren uns dabei ganz stark an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kärntnerinnen und Kärntner.

LHStv.in Schaunig, Beiratsvorsitzender Seiser: Leistbares Wohnen ist oberste Zielsetzung.

Erhöhung der Förderkredite & der Zuschüsse

Sowohl die Förderkredite für Häuslbauer und Wohnungskäufer als auch die Zuschüsse für barrierefreie Umbauten werden erhöht. Gleichzeitig steigern wir die Treffsicherheit“, erklären Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig und der Vorsitzende des Wohnbauförderungsbeirats, Klubobmann Herwig Seiser. Für den Bau oder Ersterwerb eines Eigenheims bietet das Land künftig einen Förderkredit in Höhe von 900 Euro pro Quadratmeter an. Das sind 200 Euro mehr als bisher. Wer auf einem Grundstück baut, das kleiner als 750 Quadratmeter ist, erhält 950 Euro pro Quadratmeter, bei einer Grundstücksgröße von weniger als 500 Quadratmeter sind es sogar 1.000 Euro pro Quadratmeter. Bonusbeträge gibt es unter anderem für umweltfreundliche, barrierefreie oder behindertengerechte Bauweisen sowie für eine thermische Solaranlage.

 Attraktive Kreditkonditionen  

Die aktuellen Kreditkonditionen bieten eine Laufzeit von 30 Jahren mit niedrigen Zinsen: 0,5 % für die ersten 20 Jahre und 1,5 % für die letzten zehn Jahre. Zusätzlich gibt es einen Annuitätenzuschuss zum Bank- oder Bausparkassenkredit. Häuslbauer können zudem einen Zinszuschuss des Bundes in Höhe von 12.000 Euro und Bonusbeträge für jedes im Haushalt lebende Kind erhalten.

Wegfall des Einmalzuschusses 

Der bisherige Einmalzuschuss entfällt. Gründe hierfür sind Mitnahmeeffekte, bei denen der Zuschuss oft für große Projekte genutzt wurde, die ohnehin gut finanziert waren. Ziel der Förderung bleibt, Menschen zu unterstützen, die sich den Bau von Wohneigentum sonst nicht leisten könnten.

 Förderung für barrierefreie Umbauten

Für notwendige Umbauten, die den Zugang zur Wohnung oder Anpassungen in Wohn- und Sanitärräumen betreffen, werden bis zu 20.000 Euro Förderung angeboten. Diese Unterstützung richtet sich an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Pflegegeldbezieher ab Stufe 3. Die Förderung wird nun bedarfsorientiert gewährt, ohne dass unnötige Förderungen beantragt werden können.

Einkommensgrenzen & Förderung für den Erwerb von Wohneigentum

Die Einkommensgrenzen für den Förderkredit zum Bau oder Ersterwerb eines Eigenheims liegen bei 48.000 Euro netto für eine Einzelperson und 74.000 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person steigt die Grenze um 7.000 Euro. Wird das maximal zulässige Jahreseinkommen um bis zu 30 % überschritten, verringert sich die Förderung um 25 % bis 75 %. Die förderbare Nutzfläche variiert je nach Haushaltsgröße.