Erweiterung der Wohnbeihilfe seit 1. Juni
Basierend auf den Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Anfangsphase wurde die Wohnbeihilfe NEU parallel evaluiert und nun erweitert: Seit 1. Juni können auch Personen mit geringem Einkommen, die ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht besitzen, aber selbst für die Betriebskosten aufkommen müssen, einen Antrag stellen. „Es gibt Fälle, in denen ältere Personen ihr Haus an die Kinder überschreiben, aber selbst darin wohnen bleiben. Diese Personen konnten bis Ende März noch einen Heizzuschuss beantragen, künftig können sie über die Wohnbeihilfe eine Betriebskostenunterstützung erhalten“, erklärt Schaunig.
Antragstellung und weitere Informationen
Die Antragstellung für die Betriebskostenunterstützung für Eigentümer:innen ist seit 1. Juni mit dem neuen Formular „Betriebskostenunterstützung für Eigentümer:innen“ möglich. Besonders schnell geht die Antragstellung online, alternativ ist auch eine analoge Einreichung möglich. Das Formular wurde um die Rubrik „Wohnrecht/vergleichbares Recht“ erweitert. Sozialreferentin Schaunig sieht diese Ausweitung als wichtigen Schritt zur weiteren Absicherung der Wohnversorgung in Kärnten: „Wir evaluieren die Wohnbeihilfe laufend und werden sie auch in Zukunft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln.“
Alle aktuellen Informationen sind auf der Website www.ktn.gv.at unter „Abteilung 11“ abrufbar. Telefonische Auskünfte sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter der Nummer 050 536 – 31160 erhältlich. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail unter abt11.wohnbeihilfe@ktn.gv.at möglich.