Wohnbeihilfe NEU: Starke Nachfrage in den ersten vier Monaten – Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert!

Kärnten -

In den ersten vier Monaten seit Einführung der Wohnbeihilfe NEU verzeichnet das Callcenter rund 15.000 Anrufe und etwa 10.000 Anträge. Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig betont: „Das große Interesse zeigt, dass wir mit der neuen Wohnbeihilfe eine Unterstützungsleistung geschaffen haben, für die es einen großen Bedarf gibt.“ Insbesondere die Teuerungskrise hat die Betriebskosten stark erhöht und das Wohnen verteuert. Mit der Wohnbeihilfe wird dieser Belastung entgegengewirkt und das Grundbedürfnis Wohnen für die Kärntnerinnen und Kärntner gesichert. Durch angehobene Einkommensgrenzen und eine stärkere Berücksichtigung von Kindern im Haushalt können nun deutlich mehr Menschen von der Wohnbeihilfe profitieren. Die Antragszahlen der ersten vier Monate liegen nahezu auf dem Niveau des gesamten Jahres 2023.

LHStv.in Schaunig: Große Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig Neuaufstellung der Wohnbeihilfe war – 10.000 Neuanträge in den ersten vier Monaten – Ab Juni können auch Personen mit Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht Anträge stellen.

Erweiterung der Wohnbeihilfe seit 1. Juni

Basierend auf den Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Anfangsphase wurde die Wohnbeihilfe NEU parallel evaluiert und nun erweitert: Seit 1. Juni können auch Personen mit geringem Einkommen, die ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht besitzen, aber selbst für die Betriebskosten aufkommen müssen, einen Antrag stellen. „Es gibt Fälle, in denen ältere Personen ihr Haus an die Kinder überschreiben, aber selbst darin wohnen bleiben. Diese Personen konnten bis Ende März noch einen Heizzuschuss beantragen, künftig können sie über die Wohnbeihilfe eine Betriebskostenunterstützung erhalten“, erklärt Schaunig.

Antragstellung und weitere Informationen

Die Antragstellung für die Betriebskostenunterstützung für Eigentümer:innen ist seit 1. Juni mit dem neuen Formular „Betriebskostenunterstützung für Eigentümer:innen“ möglich. Besonders schnell geht die Antragstellung online, alternativ ist auch eine analoge Einreichung möglich. Das Formular wurde um die Rubrik „Wohnrecht/vergleichbares Recht“ erweitert. Sozialreferentin Schaunig sieht diese Ausweitung als wichtigen Schritt zur weiteren Absicherung der Wohnversorgung in Kärnten: „Wir evaluieren die Wohnbeihilfe laufend und werden sie auch in Zukunft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln.“

Alle aktuellen Informationen sind auf der Website www.ktn.gv.at unter „Abteilung 11“ abrufbar. Telefonische Auskünfte sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter der Nummer 050 536 – 31160 erhältlich. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail unter abt11.wohnbeihilfe@ktn.gv.at möglich.