Ab sofort gilt 2G-Regel für Besuche im Pflegeheim

Kärnten -

Bei einem Besuch in einem Altenwohn- oder Pflegeheim muss künftig ebenfalls ein 2G-Nachweis erbracht werden. Das gab Landespressesprecher Gerd Kurath am heutigen Montag bekannt.


Im Rahmen der Koordinationssitzung des Landes wurden am heutigen Montag, dem 8. November 2021, auch die Regelungen in den Altenwohn- und Pflegeheimen besprochen. Wie Landespressesprecher Gerd Kurath mitteilte, werden Besucher künftig ebenfalls einen 2G-Nachweis erbringen müssen. Das bedeutet, sie müssen nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind. “Zusätzlich ist bei dem Besuch eine FFP2-Maske zu tragen.”

2,5 für Mitarbeiter

Für Mitarbeiter in den Altenwohn- und Pflegeheimen gilt eine 2,5G-Regelung, das heißt sie dürfen auch einen negativen PCR-Test als Nachweis erbringen. Ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner sei geimpft. Dazu Kurath: “Es kann aber niemand von ihnen dazu gezwungen werden, sich impfen oder testen zu lassen.” Sowohl geimpften, als auch ungeimpften Bewohnern, werde aber regelmäßig die Möglichkeit geboten, einen PCR-Test durchführen zu lassen.