Im Rahmen der Koordinationssitzung des Landes wurden am heutigen Montag, dem 8. November 2021, auch die Regelungen in den Altenwohn- und Pflegeheimen besprochen. Wie Landespressesprecher Gerd Kurath mitteilte, werden Besucher künftig ebenfalls einen 2G-Nachweis erbringen müssen. Das bedeutet, sie müssen nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind. “Zusätzlich ist bei dem Besuch eine FFP2-Maske zu tragen.”
2,5 für Mitarbeiter
Für Mitarbeiter in den Altenwohn- und Pflegeheimen gilt eine 2,5G-Regelung, das heißt sie dürfen auch einen negativen PCR-Test als Nachweis erbringen. Ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner sei geimpft. Dazu Kurath: “Es kann aber niemand von ihnen dazu gezwungen werden, sich impfen oder testen zu lassen.” Sowohl geimpften, als auch ungeimpften Bewohnern, werde aber regelmäßig die Möglichkeit geboten, einen PCR-Test durchführen zu lassen.