AK-Goach: „Eltern kommen vom Regen in die Traufe – Sonderbetreuungszeit muss für alle möglich sein!“

Kärnten -

„Vom Regen in die Traufe“, kommen laut AK-Präsident Günther Goach Österreichs Eltern, die jetzt im Lockdown 2 ihre Kinder wieder zu Hause haben. „Folgt man der Empfehlung, das Kind zuhause zu lassen, muss man ‚Glück haben‘, wenn die Schule oder der Kindergarten definitiv geschlossen sind, damit der Rechtsanspruch aus Sonderbetreuungszeit besteht. Andernfalls ist man als Eltern wohl gezwungen, in den kommenden Wochen Urlaub zu nehmen. Der Rechtsanspruch wird damit zur Farce. Wo bleibt hier die Entlastung für Eltern?“, zeigt sich Goach entrüstet und fordert, dass die Sonderbetreuungszeit auch für jene Eltern gilt, die ihr Kind nicht „zur Aufbewahrung“ geben wollen.

„Eltern kommen vom Regen in die Traufe – Sonderbetreuungszeit muss für alle möglich sein!“

 Von Seiten des Arbeitsministeriums wurde am Wochenende bestätigt, dass der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit nur dann gilt, wenn die jeweilige Betreuungseinrichtung geschlossen hat. Generell gilt, wer Betreuung seines Kindes benötigt, kann das Kind in Kindergarten und Pflichtschule bringen. „Freilich gibt es aber vor Ort keinen regulären Unterricht und zudem lautet die Empfehlung der Regierung, Kinder zu Hause zu betreuen.

Aber damit beißt sich die Katze in den Schwanz, denn vielen Eltern bleibt keine Wahl, als ihr Kind in die Betreuung zu geben!“, kritisiert Goach den Umgang mit Eltern, die jetzt den Spagat zwischen Familie und Job erneut schaffen müssen.  

Wo bleibt das Konzept der Regierung?

„Schon während dem Lockdown im Frühling ist die Lernschere noch weiter aufgegangen. Es gab Kinder, denen die Eltern beim Lernen helfen konnten und es gab jene, wo das nicht der Fall war“, so Goach und fragt: „Wo bleibt jetzt das Konzept der Regierung, dass Eltern entlastet und Schüler fördert?“