Welche Möglichkeiten gibt es nach der Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit wird künftig auf maximal drei Jahre verkürzt. Der frühestmögliche Antritt bleibt jedoch fünf Jahre vor dem regulären Pensionsalter. Dadurch kann eine Lücke zwischen dem Ende der Altersteilzeit und dem regulären Pensionsantritt entstehen. Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Möglichkeiten infrage: die Rückkehr in eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, eine Anmeldung beim AMS oder unter bestimmten Voraussetzungen ein früherer Pensionsantritt. „Welche Variante möglich ist und am besten passt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab – wie etwa den gesammelten Versicherungszeiten, dem Alter und der finanziellen Situation“, erklärt Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Recht der AK Kärnten.

Teilpension und Korridorpension im Blick
Auch die neue Teilpension und die Korridorpension werfen Fragen auf. Wer den Übergang in den Ruhestand plant, sollte die Voraussetzungen und Auswirkungen der verschiedenen Modelle genau kennen. „Wer seine Pension plant, sollte die verschiedenen Modelle und deren Auswirkungen genau kennen“, betont AK-Präsident Günther Goach. Deshalb tourt das AK-Expertenteam im November durch alle Kärntner Bezirke, um Beschäftigte über ihre Möglichkeiten zu informieren und auf wichtige Fristen aufmerksam zu machen.









































