VGT-Juristen prüfen jetzt
Entsetzt ist ein Mal mehr der Chef des Vereines gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch: „Jetzt gilt ein Wolf sogar schon als Risiko, wenn er an Futterkrippen vorbeikommt. Wir werden das von unseren Juristen prüfen lassen und gegebenenfalls gegen Herrn Landeshauptmann Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) mit Strafanzeige vorgehen.“ „Wer Gruber also noch einen toten Wolf unter den Christbaum legen will, hat jetzt gleich fünf Chancen“, kommentiert dazu ein Mitarbeiter des WWF. Nach Einschätzung des Landes gibt es 26 Wölfe in Kärnten, acht wurden geschossen, wenn jetzt noch fünf dazukämen, wäre der Bestand um 50 Prozent reduziert, rechnet man beim WWF erschüttert.
SPÖ Funktionär fordert eine Stellungnahme von Kaiser
Grubers zahlreiche Abschussverordnungen beginnen langsam auch politische Dimensionen anzunehmen. „Er ist fest davon überzeugt, dass er mit der harten Linie gegen die Wölfe Stimmen bei der letzten Landtagswahl dazu gewonnen hat“, wird in ÖVP-Kreisen erzählt. Ein SPÖ Funktionär will wieder von Landeshauptmann Peter Kaiser wissen, wie er das Treiben seines Koalitionspartners in Sachen Wolf sieht und dazu „endlich ein Mal seine Meinung sagen“.
Gruber ließ Verordnung verschärfen
Dazu kommt, dass Gruber jetzt die Verordnungen noch verschärfen ließ: In einer Aussendung heißt es dazu: Wölfe gelten auch dann als Risikowölfe, wenn sie sich beschickten Fütterungsanlagen von Wildtieren – unabhängig von der Art der Fütterung – auf weniger als 200 Meter nähern. Bisher galt die Bestimmung nur für Rotwild-Fütterungen.
Vergrämung von Risikowölfen erleichtert
Sowohl die erste als auch die zweite Vergrämung von Risikowölfen kann in Zukunft von jedermann durchgeführt werden. Bislang war die Vergrämung nur Grundbesitzern, Tierhaltern und Jägern vorbehalten. Die zweite Vergrämung muss kein Warnschuss mit einer Jagdwaffe mehr sein, ein optisches/akustisches Signal (wie bei der ersten Vergrämung) ist ausreichend.