Auch an Futterkrippen: Fünfter Wolf zum Abschuss verordnet

Bezirk Hermagor -

Kein Weihnachtsfrieden in den Kärntner Wäldern: Nun wurde ein fünfter Wolf zum Abschuss verordnet. Es dürfen ab sofort auch an Futterkrippen, also weitab von Behausungen, Wölfe abgeschossen werden.


Betroffen sind diesmal die Reviere rund um Hermagor, Egg, Rattendorf,  Möderndorf,  St. Lorenzen im Gitschtal, St. Stefan im Gailtal, Vorderberg, Feistritz/Gail, Weißensee, Foscari-Paternion, Stockenboi. „Ob das alles im Umkreis von 10 Kilometern liegt, da will ich gar nicht nachrechnen, aber der Auftraggeber hat es zu verantworten“, kommentiert das ein Jäger trocken.

VGT-Juristen prüfen jetzt

Entsetzt ist ein Mal mehr der Chef des Vereines gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch: „Jetzt gilt ein Wolf sogar schon als Risiko, wenn er an Futterkrippen vorbeikommt. Wir werden das von unseren Juristen prüfen lassen und gegebenenfalls gegen Herrn Landeshauptmann Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) mit Strafanzeige vorgehen.“ „Wer Gruber also noch einen toten Wolf unter den Christbaum legen will, hat jetzt gleich fünf Chancen“, kommentiert dazu ein Mitarbeiter des WWF. Nach Einschätzung des Landes gibt es 26 Wölfe in Kärnten, acht wurden geschossen, wenn jetzt noch fünf dazukämen, wäre der Bestand um 50 Prozent reduziert, rechnet man beim WWF erschüttert.

Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen sind die Abschussstellen, wo ein weiterer Wolf geschossen werden darf.
©zVg

SPÖ Funktionär fordert eine Stellungnahme von Kaiser 

Grubers zahlreiche Abschussverordnungen beginnen langsam auch politische Dimensionen anzunehmen. „Er ist fest davon überzeugt, dass er mit der harten Linie gegen die Wölfe Stimmen bei der letzten Landtagswahl dazu gewonnen hat“, wird in ÖVP-Kreisen erzählt. Ein SPÖ Funktionär will wieder von Landeshauptmann Peter Kaiser wissen, wie er das Treiben seines Koalitionspartners in Sachen Wolf sieht und dazu „endlich ein Mal seine Meinung sagen“.

Gruber ließ Verordnung verschärfen

Dazu kommt, dass Gruber jetzt die Verordnungen noch verschärfen ließ: In einer Aussendung heißt es dazu: Wölfe gelten auch dann als Risikowölfe, wenn sie sich beschickten Fütterungsanlagen von Wildtieren – unabhängig von der Art der Fütterung – auf weniger als 200 Meter nähern. Bisher galt die Bestimmung nur für Rotwild-Fütterungen.

Vergrämung von Risikowölfen erleichtert

Sowohl die erste als auch die zweite Vergrämung von Risikowölfen kann in Zukunft von jedermann durchgeführt werden. Bislang war die Vergrämung nur Grundbesitzern, Tierhaltern und Jägern vorbehalten. Die zweite Vergrämung muss kein Warnschuss mit einer Jagdwaffe mehr sein, ein optisches/akustisches Signal (wie bei der ersten Vergrämung) ist ausreichend.