Becherwerfer und Skidieb vor Gericht

Hermagor -
Am Freitag, den 19. Oktober 2018 um 12 Uhr muss sich ein 34-jähriger Steirer der Richterin Andrea Wetschnig am Bezirkgericht Hermagor stellen.

Der Steirer soll im März 2018 auf dem Nassfeld mehrere Skier gestohlen haben. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat Strafantrag gegen den mehrfachen Vorbestraften eingebracht. Die Taten rücken allerdings in den Hintergrund – Grund dafür ein weiteres Vergehen, dass dem Mann vorgeworfen wird. Der 34-jährige Steirer soll beim Match Sturm Graz gegen AEK Larnaka (Zypern) einen Schiedsrichter-Assistent mit dem Becher verletzt haben. Der Becherwurf (mit Körperverletzung) wird ebenfalls am Bezirksgericht Hermagor verhandelt.

Zwei Anklagen, eine Verhandlung

Gleichwertige Tatvorwürfe werden an jenem Gericht verhandelt, in dessen Zuständigkeit die erste begangene Tat fällt. So war der Skidiebstahl im März zeitlich vor dem Becherwurf im August 2018. Müsste sich der Steirer infolge des Becherwurfs etwa gegen schwere Körperverletzung verantworten, hätte das BG Hermagor den Fall ans Landesgericht Klagenfurt abtreten müssen. Richterin Andrea Wetschnig muss ebenfalls klären, ob es sich beim Becherwurf “allenfalls um eine heimtückische Vorgangsweise” handelt, konnte der Schiedsrichter-Assistent den geworfenen Becher nicht sehen.

Unschuldsvermutung

Der Steirer hat bereits zugegeben einen Becher auf den Schiedsrichter-Assistenten Fredrik Klyver geworfen und ihn damit am Kopf verletzt zu haben. Dennoch gilt für den Steirer die Unschuldsvermutung. Im Falle einer Verurteilung wegen Körperverletzung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen.